Täterwissen im Fall Rupperswil ausgeplaudert? Polizei-Offizier angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen einen Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau Anklage erhoben. Im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von Rupperswil wirft sie dem Dienstchef Forensik im Aargau vor, Täterwissen ausgeplaudert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Polizeioffizier vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse weitergegeben zu haben. Wie der Kanton mitteilt, soll der Beschuldigte versucht haben, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5000 Franken. Die Verhandlung findet am 31. August am Bezirksgericht Baden statt.
Rückblende: Am 21. Dezember 2015 hat Thomas N. in Rupperswil vier Menschen grausam getötet. Lange wusste die Öffentlichkeit nicht, was genau sich an diesem Vormittag im Einfamilienhaus abgespielt hatte. Wie üblich in solchen Fällen, informiert die Staatsanwaltschaft zurückhaltend. Details, die nur der Täter wissen kann, sollen geheim bleiben.
Doch im Laufe der Ermittlungen erwähnten Personen plötzlich, sie hätten gehört, dass den Opfern die Kehlen durchgeschnitten worden seien. Diese Information hätten sie von Stephan (Name geändert). Die Staatsanwaltschaft befragt Stephan. Er sagt, er habe die Information von seiner Schwiegermutter oder seiner Ehefrau, er wisse es nicht mehr genau.
Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.
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23. Dezember 2015: Die vier Opfer sind identifiziert. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Die Frau und ihre zwei Söhne wohnten in dem Haus, die 21-Jährige war bei der Familie zu Besuch.
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24. Dezember 2015: Um die Bluttat aufzuklären, setzt die Polizei auf Flugblätter. An Heiligabend gehen Dutzende Polizisten in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden direkt auf die Bewohner zu. Auf dem Flugblatt ist zudem das Foto einer Überwachungskamera zu sehen, das die 48-jährige Frau beim Geldabheben kurz vor der Tat zeigt. KEYSTONE / WALTER BIERI
26. Dezember 2015: Dank ihrer Flugblattaktion bekommt die Polizei Dutzende von Hinweisen. Darunter befinden sich auch zwei Aufnahmen von Videokameras in Fahrzeugen, sogenannten Dashcams. Weil aber die entscheidenden Hinweise fehlen, wird auch die internationale Polizeibehörde Interpol eingeschaltet.
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8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
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21. Januar 2016: Die Aargauer Staatsanwaltschaft gelangt an die ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY – ungelöst». Dort wird der Fall im Verlaufe des Frühlings in Deutschland «verfilmt». Geplanter Ausstrahlungstermin für den Beitrag war der 8. Juni 2016.
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18. Februar 2016: Die Behörden informieren erstmals ausführlich über den Fall, können aber keine Fortschritte bei der Auflösung melden. Für Hinweise wird eine Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt. Zudem wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen mit dem Hinweis auf die Belohnung breit gestreut.
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13. Mai 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft laden überraschend zu einer Pressekonferenz. Dort vermelden die Ermittler, dass der mutmassliche Täter am Vortag festgenommen wurde. Der nicht vorbestrafte Mann sei geständig. KEYSTONE / ALEXANDRA WEY
Bei dem Mann handelt es sich um Thomas N. Er war jahrelang als Fussball-Trainer tätig.
An der Presskonferenz wurden auch Tatwerkzeuge gezeigt, die beim 33-Jährigen gefunden wurden: Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke. KAPO AG
Thomas N. lebte zusammen mit seiner Mutter in diesem Haus in Rupperswil – nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt.
Pikant: Die Schwiegermutter ist die Lebenspartnerin des Dienstchefs Forensik der Kantonspolizei Aargau. Stephan vermutet, dass seine Schwiegermutter die Information von ihrem Partner habe.
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Vierfachmord von Rupperswil: das Dossier
Mit seiner Aussage belastet Stephan den Polizei-Offizier. Hat er Täterwissen ausgeplaudert? Die Staatsanwaltschaft eröffnet gegen den Polizisten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die Ermittler befragen aber auch die Lebenspartnerin des Polizisten. Sie wollen wissen, ob sie erzählt habe, dass den Opfern die Kehlen durchgeschnitten worden seien.
Diese sagt, sie habe das nicht weitererzählt, da sie das gar nicht gewusst habe. Ihre Tochter, Stephans Ehefrau, sagt das Gleiche. Deshalb eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Stephan. Sie wirft ihm vor, eine falsche Zeugenaussage gemacht zu haben. Das Verfahren gegen den Polizei-Offizier wird sistiert.
Spaziergang mit dem Polizisten
Im Jahr 2018 kam es vor dem Bezirksgericht Lenzburg zum Prozess. Stephan führte damals aus, er sei sich zu 100 Prozent sicher, dass er die Information von seiner Schwiegermutter oder seiner Frau gehabt habe. Eine andere Quelle als den Polizei-Offizier könne er ausschliessen.
Stephans Sohn, der als Zeuge vor Gericht aussagte, belastete den Offizier sogar zusätzlich. Dieser habe ihm auf einem Spaziergang geraten, bei der Einvernahme möglichst vage zu bleiben. Stephans Sohn sagte vor Gericht, er habe erst später begriffen, dass es dem Polizisten nur darum gegangen sei, seine eigene Haut zu retten.
Gerichtspräsident Daniel Aeschbach sprach Stephan schliesslich nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei. Seine Aussagen seien glaubhaft. Inzwischen ist der Freispruch rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat das erstinstanzliche Urteil nicht weitergezogen.
Dieser Freispruch von Stephan hatte auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen den Polizei-Offizier. Das ursprünglich sistierte Verfahren wurde bereits 2019 wieder aufgenommen und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Nun findet Ende August die Verhandlung im Bezirksgericht Baden statt.
Gerichtsverhandlung Vierfachmord Rupperswil
Geleitet wird die Verhandlung, die volle vier Tage von Dienstag bis Freitag dauern soll, vom Bezirksgerichtspräsidenten Daniel Aeschbach. (Bild: HO)
Die Anklage wird von der fallführenden Staatsanwältin Barbara Loppacher vertreten. Die Juristin übernahm die Leitung der Ermittlungen als sich die Tragweite des Falles abzeichnete und gab an den vielbeachteten Pressekonferenzen Auskunft. KEYSTONE / ALEXANDRA WEY
Thomas N. hat keine Verteidigung genannt, von der er vertreten werden möchte. Verteidigt wird er nun von der Pflichtverteidigerin Renate Senn. Senn ist Partnerin bei der Kanzlei Küng Metzler in Baden. (Bild: bild: strafverteidiger.ch) strafverteidiger.ch
Die Angehörigen von Carla, Davin und Dion S. werden von Markus Leimbacher vertreten. (Bild: az archiv)
Die Strafe ist noch nicht bestimmt. Ob Thomas N. verwahrt wird, hängt stark von den beiden Gutachtern ab, die seine Persönlichkeit in den letzten Monaten analysiert haben: Josef Sachs (hier auf dem Bild) und Elmar Habermeyer. Für eine lebenslange Verwahrung bräuchte es unter anderem zwei Gutachten, die zum Schluss kommen, dass der Beschuldigte dauerhaft untherapierbar ist. THE / Chris Iseli
Am Montag, 21. Dezember 2015, kam es in Rupperswil AG zu einem der grauenvollsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte. Der damals 33-jährige Thomas N. aus Rupperswil ermordete in einem Einfamilienhaus eine Frau, ihre beiden Söhne sowie die Freundin des älteren Sohnes.
Thomas N. hatte keine Vorstrafen und lebte vor der Tat unauffällig. Er wuchs in Rupperswil auf und wohnte mit seiner Mutter nur wenige hundert Meter neben dem Haus seiner späteren Opfer. Laut Nachbarn ist sein Vater vor einigen Jahren gestorben.
Thomas N. scheint eine weitere Tat geplant zu haben: An seinem Wohnort fanden die Ermittler einen Rucksack mit einer alten Armeepistole, Kabelbinder, Klebeband und Brandbeschleuniger. KAPO AG
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Video: Roberto Krone
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