Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Polizeioffizier vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse weitergegeben zu haben. Wie der Kanton mitteilt, soll der Beschuldigte versucht haben, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5000 Franken. Die Verhandlung findet am 31. August am Bezirksgericht Baden statt.
Rückblende: Am 21. Dezember 2015 hat Thomas N. in Rupperswil vier Menschen grausam getötet. Lange wusste die Öffentlichkeit nicht, was genau sich an diesem Vormittag im Einfamilienhaus abgespielt hatte. Wie üblich in solchen Fällen, informiert die Staatsanwaltschaft zurückhaltend. Details, die nur der Täter wissen kann, sollen geheim bleiben.
Doch im Laufe der Ermittlungen erwähnten Personen plötzlich, sie hätten gehört, dass den Opfern die Kehlen durchgeschnitten worden seien. Diese Information hätten sie von Stephan (Name geändert). Die Staatsanwaltschaft befragt Stephan. Er sagt, er habe die Information von seiner Schwiegermutter oder seiner Ehefrau, er wisse es nicht mehr genau.
Pikant: Die Schwiegermutter ist die Lebenspartnerin des Dienstchefs Forensik der Kantonspolizei Aargau. Stephan vermutet, dass seine Schwiegermutter die Information von ihrem Partner habe.
Mit seiner Aussage belastet Stephan den Polizei-Offizier. Hat er Täterwissen ausgeplaudert? Die Staatsanwaltschaft eröffnet gegen den Polizisten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die Ermittler befragen aber auch die Lebenspartnerin des Polizisten. Sie wollen wissen, ob sie erzählt habe, dass den Opfern die Kehlen durchgeschnitten worden seien.
Diese sagt, sie habe das nicht weitererzählt, da sie das gar nicht gewusst habe. Ihre Tochter, Stephans Ehefrau, sagt das Gleiche. Deshalb eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Stephan. Sie wirft ihm vor, eine falsche Zeugenaussage gemacht zu haben. Das Verfahren gegen den Polizei-Offizier wird sistiert.
Im Jahr 2018 kam es vor dem Bezirksgericht Lenzburg zum Prozess. Stephan führte damals aus, er sei sich zu 100 Prozent sicher, dass er die Information von seiner Schwiegermutter oder seiner Frau gehabt habe. Eine andere Quelle als den Polizei-Offizier könne er ausschliessen.
Stephans Sohn, der als Zeuge vor Gericht aussagte, belastete den Offizier sogar zusätzlich. Dieser habe ihm auf einem Spaziergang geraten, bei der Einvernahme möglichst vage zu bleiben. Stephans Sohn sagte vor Gericht, er habe erst später begriffen, dass es dem Polizisten nur darum gegangen sei, seine eigene Haut zu retten.
Gerichtspräsident Daniel Aeschbach sprach Stephan schliesslich nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei. Seine Aussagen seien glaubhaft. Inzwischen ist der Freispruch rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat das erstinstanzliche Urteil nicht weitergezogen.
Dieser Freispruch von Stephan hatte auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen den Polizei-Offizier. Das ursprünglich sistierte Verfahren wurde bereits 2019 wieder aufgenommen und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Nun findet Ende August die Verhandlung im Bezirksgericht Baden statt.
Man kann nicht erwarten, dass Polizisten (die auch nur Menschen sind) in diesem Fall völlig distanziert bleiben.