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Flugreisende dürfen Lithium-Ionen-Akkus auch nach dem 1. April in den Koffer packen.
Bild: keystone

Sorry, wir lagen falsch! Lithium-Ionen-Akkus dürfen weiterhin ins Fluggepäck

Eine von der Nachrichtenagentur SDA verbreitete Meldung hat für Verwirrung gesorgt. Zeit für eine Richtigstellung des verfrühten «April-Scherzes».

Publiziert: 23.02.16, 16:40 Aktualisiert: 23.06.16, 14:55

Update: Seit kurzem gelten folgende Bestimmungen:

Maximal zwei Batterien

Die Menge an erlaubtem Handgepäck ist je nach Fluggesellschaft und Flugklasse unterschiedlich, die Sicherheitsregelungen sind aber für alle Reisenden dieselben, schreibt die Flughafen Zürich AG in einer aktuellen Mitteilung.

Was einige Passagiere nicht wissen dürften: Lose Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden und gegen Kurzschluss gesichert sein. Das wird laut der Flughafen-Betreiberin erreicht, indem man entweder die Pole mit Klebeband abdeckt oder jede lose Batterie einzeln in eine Schutzhülle (z.B. Plastikbeutel) steckt. Bei Batterien ab 100 Wattstunden gelte eine Beschränkung auf maximal zwei Batterien pro Passagier. Verboten seien Energieträger mit einer Leistung von über 160 Wattstunden.

Der Titel klang aus Journalisten-Sicht spektakulär: «Lithium-Ionen-Akkus in aufgegebenem Fluggepäck ab April verboten».

Und die Nachricht kam an diesem Dienstag von der Nachrichtenagentur SDA, also aus einer an sich verlässlichen Quelle.

Die Agentur-Meldung wurde sofort von vielen Online-Medien aufgegriffen. Darin hiess es: «Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus im Laderaum von Passagiermaschinen soll ab April verboten werden. Lithium-Ionen-Batterien sind unter anderem in Laptops und Smartphones verbaut.»

Das Problem: Es ist eine Falschmeldung, die neben dem «Tages-Anzeiger», «Blick» und weiteren Schweizer Online-Medien auch von watson (zunächst) ungeprüft weiterverbreitet wurde.

screenshot: blick.ch

screenshot: tages-anzeiger

screenshot: watson.ch

Eine Anfrage beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bringt jedoch Klarheit:

Auf Anfrage erklärt Urs Holderegger, Mediensprecher beim BAZL, dass es sich um ein Missverständnis handle. Die in Smartphones und Laptops verbauten Lithium-Ionen-Akkus dürften auch weiterhin im registrierten Fluggepäck transportiert werden. Gemäss ICAO-Entscheid werde ab dem 1. April 2016 lediglich der Transport solcher Batterien als Frachtsendungen im Rumpf von Passagiermaschinen verboten. Ein vergleichbares Verbot bestehe schon seit einiger Zeit für E-Zigaretten. Wo die Falschmeldung ihren Ursprung hat, ist nicht klar.

Swiss-Sprecherin präzisiert

Dass es sich um ein Missverständnis handelt, wird auch von der Fluggesellschaft Swiss bestätigt. Auf Anfrage erklärt Mediensprecherin Karin Müller, dass das ICAO-Verbot für Lithium-Ionen-Batterien keine Änderungen nach sich ziehe. «Dieses bezieht sich auf reine Lithium-Ionen-Batterien als Fracht. Bereits seit Oktober 2013 besteht bei SWISS ein eingeschränktes Verbot für reine Lithium-Ionen-Batterien, d.h. lediglich Batterien mit schwacher Leistung wurden noch als Fracht akzeptiert.»

Seit Oktober 2015 habe man sich innerhalb der Lufthansa Gruppe für eine verschärfte Regelung entschieden. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt wurden keine reinen Lithium-Ionen-Batterien mehr als Frachtsendungen angenommen.

Hinsichtlich Passagier-Gepäck gelten laut Swiss-Sprecherin die bisherigen Regelungen. «Schwache Lithium-Ionen-Batterien sind im eingecheckten Gepäck nur dann erlaubt, wenn sie in Geräten wie beispielsweise Handy oder Laptop eingebaut sind. Ersatzbatterien (inkl. Powerbank) sowie E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.»

An dieser Stelle entschuldigt sich der watson-Redaktor auch bei dem aufmerksamen Leser, der schon früh kritisch reagiert hatte.

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