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Mit Metalldetektor unterwegs? Das kann teuer werden

Mit dem Metalldetektor auf der legalen Suche: Beda Hofmann vom Naturhistorischen Museum Bern. (Archivbild)
Mit dem Metalldetektor auf der legalen Suche: Beda Hofmann vom Naturhistorischen Museum Bern. (Archivbild)Bild: Peter Auchli/NMBE

Mit Metalldetektor unterwegs? Das kann teuer werden

Wer mit einem Metalldetektor unterwegs ist, hofft, vergrabene Schätze zu finden – blöd, wenn man am Ende nicht in ein gegrabenes Loch, sondern tief in die eigene Tasche greifen muss. Im Kanton Bern kann die Suche per Metalldetektor teuer werden.
30.10.2024, 04:4530.10.2024, 04:45
David Kocher / ch media

Erst kürzlich wurde im Amtsblatt folgendes Urteil publiziert: Der Beschuldigte «wird wegen strafbarer Verwendung von technischen Hilfsmitteln (Metalldetektoren) zum Absuchen des Untergrundes ohne entsprechende Bewilligung schuldig erklärt». Und das war nicht günstig: Mit Busse und Gebühren musste der Verurteilte 1300 Franken bezahlen.

Diese Arbeiten sind verboten

Der Archäologische Dienst des Kanton auf seiner Webseite darauf aufmerksam, dass für die Suche «die Suche nach archäologischen Objekten mit technischen Hilfsmitteln» eine Bewilligung notwendig sei – eine solche Bewilligung muss man beim Archäologischen Dienst anfragen. Diese Beschäftigung wird auch «Sondeln» genannt. Verboten ist dies gemäss dem bernischen Denkmalpflegegesetz, wie Yves Brechbühler, Mediensprecher der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, erklärt.

«Fast alle Kantone kennen derartige oder ähnliche Vorschriften», sagt Yves Brechbühler. «Die europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes schreibt für den Einsatz von Metalldetektoren Sondergenehmigungen vor, weil unser archäologisches Erbe durch ‹heimliche oder unwissenschaftliche Ausgrabungen ernsthaft von Zerstörung bedroht ist›.»

So seien regelmässig Schäden an Fundstellen durch Schatzgräberei festzustellen. «Die Funde werden dadurch aus ihrem Kontext gerissen und wertvolle Informationen gehen unwiederbringlich verloren», erklärt Brechbühler. «Archäologische Funde gehören der Allgemeinheit.»

Hohe Busse trotz Sensationsfund

Dabei helfen auch gute Absichten nicht, wie ein Fall von 2017 zeigt: Ein Berner «Schatzsucher» fand 2017 in der Nähe des Bielersees eine 3500 Jahre Bronzehand und einen Dolch. Diese Fundstücke brachte er sofort zum Archäologischen Dienst des Kantons Bern. Trotzdem musste er eine Busse von 2500 Franken bezahlen.

Die Hand wurde anschliessend in Biel und auch im Ausland ausgestellt. Aktuell kann sie im Rahmen der Ausstellung «Und dann kam Bronze!» im Bernischen Historischen Museum bewundert werden. «Um diese Hand dreht sich die Ausstellung eigentlich», sagte Museumsdirektor Thomas Pauli Anfang Jahr gegenüber BärnToday. Pauli sprach von einem «absolut einzigartigen Stück».

Achtung vor falschen Tipps im Internet

Wer online nach Tipps und Tricks zum «Sondeln» sucht, könnte in eine Falle tappen. So findet sich auf «sondeln.org» ein Beitrag zum Sondeln im Kanton Bern. Es steht geschrieben, dass man nicht ins Ausland fahren müsse, «denn die Schätze liegen hier vor unserer Haustüre. Auch im Kanton Bern kann man problemlos wertvolle Schätze finden.» Dass es ohne Bewilligung illegal ist, steht nirgends.

Wer kurz etwas stöbert, merkt aber schnell, dass diese Beschreibung auf verschiedene Seiten kopiert wurde – mit den genauen Bestimmungen vor Ort hat sich da niemand befasst. So steht auf der Seite Sondeln in Österreich: «Man muss dazu nicht ins Ausland fahren, denn die Schätze liegen hier vor unserer Haustüre. Auch in Österreich kann man überall wertvolle Schätze finden.»

Bei der Seite zum Kanton Aargau ebenso: «Man muss dazu nicht ins Ausland fahren, denn die Schätze liegen hier vor unserer Haustüre. Auch im Kanton Aargau kann man problemlos wertvolle Schätze finden» und zum Kanton Uri: «Man muss dazu nicht ins Ausland fahren, denn die Schätze liegen hier vor unserer Haustüre. Auch im Kanton Uri kann man problemlos wertvolle Schätze finden.»

Im schlimmsten Fall kann dieser Tipp im Internet also zu einer Busse von mehreren Tausend Franken führen. Sehr oft kommt das aber nicht vor. Mediensprecher Yves Brechbühler sagt, dass der archäologische Dienst nur sehr selten Anzeigen gegen Privatpersonen macht.

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