Schwarzer Block bei Palästina-Demo in Bern: Hunderte Personen identifiziert
Bei der Palästina-Demonstration am Samstag in Bern wurden 536 Personen von der Polizei festgenommen. Den Angaben zufolge dürfte ein Grossteil der Festgenommenen dem gewaltbereiten Schwarzen Block angehören. Inzwischen sind weitere Hintergründe zu den festgenommenen Personen bekannt geworden.
Mehrheit ist sehr jung
Etwa 80 Prozent der festgenommenen Personen kamen aus anderen Kantonen als Bern. Michael Bettschen, stellvertretender Chef der Regionalpolizei Bern, erklärte, ein «beträchtlicher Teil» sei aus der Westschweiz angereist, wie er gegenüber den Zeitungen von Tamedia sagt.
Rund 85 Prozent der kontrollierten Personen sind Schweizerinnen und Schweizer, die Mehrheit zwischen 20 und 29 Jahre alt. 23 von ihnen sind noch minderjährig. Ausserdem handelt es sich bei rund der Hälfte der Kontrollierten um Frauen.
Schuldig wegen Landfriedensbruch
Von allen 536 Personen hat die Kantonspolizei Bern nun die Personalien aufgenommen. «Damit ist allerdings noch nichts gewonnen», relativiert Bettschen, «wir stehen erst am Anfang von herausfordernden Ermittlungen.» Wie viele Anzeigen aufgrund welcher Straftaten und insbesondere wie viele Verurteilungen am Ende resultieren, kann er noch nicht abschätzen.
Viele dürften sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Bezüglich schwerwiegender Delikte wie Gewalt gegen Behörden und Beamte sind die juristischen Hürden höher: Denn solche Straftaten müssen jedem Einzelnen nachgewiesen werden.
Identifizierung ist kompliziert
Obwohl die Kantonspolizei Bern über umfangreiches Videomaterial der Demonstration verfügt, gestaltet sich die Identifizierung der Beteiligten «als aufwendige Arbeit». Der gesamte Schwarze Block war vermummt – laut Bettschen hatten viele mehrere Kleidungsschichten übereinander an:
Zahlreiche schwarze Kleidungsstücke, die auf den Strassen gefunden wurden, belegen dies.
Es ist durchaus möglich, dass die Polizei daran Spuren der Täter findet. Fingerabdrücke oder DNA-Proben wurden den kontrollierten Personen jedoch nicht entnommen. «Dafür ist ein hinreichender Tatverdacht erforderlich, der im Einzelfall nachgewiesen werden muss», erklärt Bettschen. Zu diesem Zeitpunkt sei es dafür noch zu früh gewesen. (fak)
