Anfang 2020 trat das neue Polizeigesetz in Kraft: Es regelte die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden, Kostenüberwälzung bei gewalttätigen Demonstrationen, polizeiliche Vorermittlung und Personalrecht der Polizei. Einzelne Punkte wurden vor Bundesgericht angefochten und müssen nun revidiert werden.
Bei den Änderungen geht es laut Mitteilung primär um die polizeilichen Massnahmen. Konkret gehe es dabei auch um die Frage, wie lange erfasste Fahrzeugkennzeichen für die Fahndung aufbewahrt werden können. Neu sollen sie bis zu 30 Tage lang gespeichert werden.
Ein umstrittener Punkt im Polizeigesetz: Der Kanton soll empfehlen können, dass eine Gemeinde Videokameras einsetzt. Dies bei «bei einer erhöhten Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen an einzelnen neuralgischen Orten». Von Kritikern wird dies als Anordnung verstanden. Die Aufzeichnungen sollen nur dann ausgewertet werden, wenn eine Straftat begangen wurde.
Trotz Kritik hält der Regierungsrat, die Regierung des Kantons Bern, an der Vorlage fest. Sie sei aber offen für Änderungen seitens des Grossen Rates, das Parlament des Kantons Bern: «Beispielsweise könnten ein Deliktkatalog aufgenommen, die Zuständigkeit von der Sicherheitsdirektion zum Gesamtregierungsrat geändert oder weitere vorgängige Verfahrensschritte mit einem formellen Differenzbereinigungsverfahren eingeführt werden.»
Sicherheitsdirektor Philippe Müller sagt, warum die Videoüberwachung nötig sei und wie die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden weiter geregelt werden könnte:
Auch die Grundlage dafür, dass bei Überwachung GPS-Tracker eingesetzt werden dürfen, wurde geschaffen. Eine Gesetzeslücke im Bereich Jugendschutz, also die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige, wird durch die Teilrevision geschlossen.
In der Herbstsession soll der Grosse Rat über die Gesetzesvorlage beraten. Die Änderung tritt frühestens Mitte 2024 in Kraft.
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