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Notwehr oder kopflose Aktion? – Staatsanwältin fordert fünf Jahre Haft für Polizisten

Die Polizei fahndete nach dem flüchtigen Fahrer
Die Polizei fahndete nach dem flüchtigen FahrerBild: Keystone
Toter Moldawier auf der Ibergeregg

Notwehr oder kopflose Aktion? – Staatsanwältin fordert fünf Jahre Haft für Polizisten

Der Polizist, der im September 2012 bei einer Kontrolle einen moldawischen Einbrecher erschoss, soll fünf Jahre hinter Gitter. Zudem wurden erstmals genaue Details der Ereignisse bekannt.
14.04.2014, 11:5714.04.2014, 18:02
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Ein Schwyzer Kantonspolizist hat 2012 einen unbewaffneten Einbrecher erschossen. Die Verteidigung spricht von Notwehr, die Staatsanwaltschaft wirft ihm dagegen die Missachtung elementarer polizeilicher Grundsätze vor.

Der heute 38-jährige Polizist hat nach Ansicht von Staatsanwältin Bettina Flütsch im Unrecht von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht und dabei die Tötung des Opfers in Kauf genommen. Sie beantragte 5 Jahre und 3 Monate für vorsätzlicher Tötung (eventualiter fahrlässige Tötung) und fahrlässige Körperverletzung.

Bei der Schussabgabe wurde der 24-jährige Beifahrer eines gestohlenen Kleinbusses getötet und der 25 Jahre alte Lenker verletzt. Die beiden Opfer, zwei Cousins, stammten aus Moldawien.

Die Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung liegt bei 5 Jahren. Die Staatsanwältin begründete die tiefe beantragte Strafe damit, dass es sich nicht um ein klassisches kriminelles Tötungsdelikt handle.

Keine Verfolgungsjagd

Verteidiger Hansheini Fischli forderte einen Freispruch. Sein Mandant habe sich verteidigen und nicht töten wollen. Er habe in Notwehr gehandelt und unter erschwerten Bedingungen in einem Sekundenbruchteil über einen Waffeneinsatz entscheiden müssen.

Am Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht wurde endlich bekannt, was zwischen 5 und 6 Uhr des 12. September 2012 beim «Windstock» zwischen Schwyz und der Ibergeregg passiert war. Der beschuldigte Polizist war mit einem Kollegen unterwegs, als er den Auftrag erhielt, nach im Kanton Uri von Einbrechern gestohlenen Autos Ausschau zu halten.

Die beiden Streifenpolizisten folgten schliesslich rund 25 Minuten lang einem gestohlenen VW-Bus. Sie schalteten weder Blaulicht noch Horn ein. Eine Verfolgungsjagd gab es nicht, die Verdächtigen fuhren korrekt. Die beiden Opfer hätten keinen Fluchtwillen gezeigt, sagte Staatsanwältin Flütsch.

Halt vor Rotlicht

«Windstock» auf der Ibergereggstrasse oberhalb von Rickenbach SZ

Auf der Ibergereggstrasse stoppte der Kleinbus bei einer engen Stelle kurz, um ein entgegenkommendes Auto vorbeizulassen. Der beschuldigte Polizist stieg aus dem Auto, und folgte dem Kleinbus rennend und mit der Taschenlampe winkend. 70 Meter weiter hielt der VW-Bus vor einer roten Baustellenampel erneut.

Als der Beschuldigte den Kleinbus erreichte, riss er, mit seiner Dienstwaffe in der Hand, die Beifahrertür auf. Erst dort habe er bemerkt, dass nicht nur ein Fahrer, sondern auch ein Beifahrer im Kleinbus gesessen sei, sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Die beiden Fahrzeuginsassen hatten gemäss Staatsanwältin nicht bemerkt, dass ihnen ein Polizeibus folgte. Sie erklärte dies mit der Dunkelheit und dem starken Regen. Als die Beifahrertür geöffnet wurde, machte der Beifahrer eine Bewegung mit dem rechten Arm.

Der beschuldigte Polizist schoss darauf aus seiner Pistole Glock 17 einen Schuss auf den Beifahrer ab. Das Deformationsgeschoss durchbohrte Kinn und Hals des Opfers, verletzte darauf den Lenker am Oberarm und durchschlug die Scheibe der Fahrertüre. Der zweite Polizist befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Fahrzeug.

Der Polizist gab an, er habe sich bedroht gefühlt. Er sei davon ausgegangen, dass die beiden Fahrzeuginsassen einer kriminellen, gewaltbereiten Organisation angehörten, die sich auf den Diebstahl teurer Autos spezialisiert habe, sagte er. Diese Annahme war indes falsch, wie sich später herausstellte. 

Unverantwortlicher Alleingang

Nach Ansicht der Staatsanwältin hatte der Beschuldigte bei der Aktion elementare polizeitaktische Regeln verletzt. Er habe ohne sich abzusprechen einen Alleingang gestartet, obwohl Verstärkung unterwegs gewesen sei und die Lage keinen Notzugriff erfordert habe. Zudem sei er von den Opfern nicht angegriffen worden.

«Eigenschutz beginnt im Kopf», sagte Flütsch. Der Beschuldigte sei ausgebildet, einen solchen Auftrag ohne Tötung durchzuführen. Er habe die für ihn gefährliche, ungesicherte Situation, die zum Tode eines Unbewaffneten führte, selbst geschaffen.

Polizist in Rickenbach
Polizist in RickenbachBild: Keystone

Polizist hatte keine Wahl

Verteidiger Fischli sagte dagegen, die beiden Opfer hätten diese Situation geschaffen. Sie seien schwere und gut organisierte Straftäter gewesen und keine «Töfflibuben». Die beiden Polizisten hätten von einer Gefährdung ausgehen müssen. Sein Mandant habe die Situation beim Rotlicht ausnützen müssen und habe nicht nach Lehrbuch vorgehen und warten können, bis sein Kollege die Situation gesichert habe, sagte Fischli. Die Polizisten hätten aber nicht hektisch gehandelt, sondern sich abgesprochen und zweckmässig geplant.

Das angeschossene Opfer war nach dem Schuss geflüchtet und konnte erst am Abend des Folgetages festgenommen werden. Der Verteidiger wertete diese Flucht als Beweis von dessen Gefährlichkeit.

Das Urteil dürfte am Mittwoch der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. (tvr/sda) 

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