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Habe ich ein Anrecht auf Homeschooling?

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Habe ich ein Anrecht auf Homeschooling?

Das fragen sich mehr Eltern als auch schon. Den einen gingen die Corona-Massnahmen in der Schule zu weit, für die anderen sind ihre Kinder in der Schule zu wenig geschützt. Aber eines vorneweg: Eltern haben nie Anspruch auf Homeschooling. Hingegen hat jedes Kind Anspruch darauf, dass seine Eltern und der Staat sein Wohl schützen und seine Entwicklung fördern.
23.02.2022, 15:0423.02.2022, 15:04
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Den Anspruch, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden, hat dein Kind auch in seiner Grundschulausbildung. Weil die Kantone für das Schulwesen zuständig sind, hängt es zunächst von deinem Wohnort ab, ob ein «ausreichender» Grundschulunterricht auch zuhause möglich ist. Die Kantone dürfen Homeschooling ganz verbieten, sie können es aber auch zulassen und die Bedingungen dafür grundsätzlich selbst festlegen.

Der Kanton muss jedoch laut Bundesgericht gewährleisten, dass du deinem Kind auch im Heimunterricht die Fähigkeiten vermittelst, die es ihm erlauben, «an der Gesellschaft und am demokratischen Gemeinwesen teilzuhaben.» Denn der Grundschulunterricht soll nicht nur Schulwissen vermitteln, sondern «entwicklungsspezifisch auch die Fähigkeit der Schüler im Zusammenleben in der Gesellschaft fördern». Daran ändert auch der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Familienlebens und das damit verbundene Erziehungsrecht der Eltern nichts. Letzteres ist nämlich kein eigentliches Recht der Eltern. Vielmehr ist dieses Recht ebenfalls ein Anspruch des Kindes darauf, dass seine Eltern seine Unversehrtheit schützen und seine Entwicklung fördern.

«Eltern haben nie Anspruch auf Homeschooling. Hingegen hat jedes Kind Anspruch darauf, dass seine Eltern und der Staat sein Wohl schützen und seine Entwicklung fördern.»

Eltern dürfen Kinder nicht abschirmen

Willst du dein Kind aus religiösen oder anderen Gründen zuhause unterrichten und es deswegen von anderen Kindern bewusst abschirmen, wirst du vor Gericht damit eher nicht durchkommen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte ein deutsches Gericht, das den Antrag einer Familie auf Homeschooling abgelehnt hat. Jene hatte offen erklärt, «den regelmässigen Kontakt ihrer Kinder mit anderen Kindern vermeiden» zu wollen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Doch selbst wenn du im Heimunterricht das Schulwissen ausreichend vermittelst und dafür sorgst, dass dein Kind an der Gesellschaft teilhaben kann, darf dir der Kanton Homeschooling verbieten. Das musste eine Basler Mutter erfahren, welche «die gesellschaftliche Integration ihres Sohnes durch die vielfältigen Aktivitäten, die er ausübe» gewährleisten konnte. Gemäss dem anwendbaren kantonalen Recht war Homeschooling aber in dem Fall nur zugelassen, wenn «nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist.» Dies konnte die Mutter gemäss Bundesgericht nicht nachweisen, weswegen die kantonalen Behörden den Antrag auf Homeschooling zu Recht abgelehnt haben.

Eltern dürfen der Schule nicht alles vorschreiben

Einen generellen Anspruch deines Kindes auf Homeschooling gab und gibt es auch in der Pandemie nicht. Selbst wenn du mit den Massnahmen nicht einverstanden bist, erlaubt dir das gemäss Bundesgericht nicht, «den Behörden in jeder Hinsicht vorzuschreiben, wie Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder an der öffentlichen Schule zu verwirklichen sind».

Die Schule könne auch gegen den Willen der Eltern einen Schulbesuch anordnen, liess das Bundesgericht die Mutter wissen, welche sich gegen die Maskenpflicht an der Schule ihrer Tochter wehrte. Umgekehrt, so das Bundesgericht in einem anderen Entscheid betreffend die Corona-Massnahmen an Schulen, könne «nicht ein Null-Risiko gefordert werden, sondern es ist gemäss dem Verhältnismässigkeitsprinzip nach dem akzeptablen Risiko zu fragen.» Wann ein Risiko subjektiv akzeptabel ist, ist natürlich eine andere Frage – aber diese können auch die Gerichte nicht beantworten.

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Wie ein Buchrücken mich daran erinnert, wo ich nie mehr hin will
Die alltägliche Physik des Unglücks.
Das Schwierige beim Ausmisten sind ja immer die Gefühle und Erinnerungen, die an den Sachen haften, von denen man sich trennen soll. In meinem Leben sind die Folgen dieses Umstands nicht nur ein Bestand von aktuell 26 (!?) Pullis, sondern auch zwei proppenvolle Bücherregale, deren Inhalte ich bei jedem Umzug aufs Neue verfluche. Und doch behalte ich sie alle: die Französischromane, die wir in der Schule lesen mussten und die mir aber so gut gefielen, dass sie mich über alle elf Wohnungswechsel meines Lebens begleitet haben, Bücher voller Eselsohren und Notizen, die ich liebte zu lesen, und solche, von denen ich glaube, sie noch lieben zu werden. Aber auch ein paar Klopper, bei denen mich einfach Titel oder Cover überzeugten oder von denen ich denke, sie machen sich besonders gut in einem wohl sortierten Bücherregal (niemand hat doch jede Seite von Ulysses gelesen?).
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