Blogs
Down by Law

Unfall auf der Skipiste: Schuldfrage oft schwer zu beantworten

Bild
Bild: Shutterstock
Down by Law

Haftet die Bergbahn bei einem Skiunfall?

Skifahrer haben sich auf der Piste vernünftig zu verhalten, die Bergbahnen ihrerseits müssen die Pisten sicher anlegen, markieren und kontrollieren. Passiert gleichwohl ein Unfall, ist die Schuldfrage oft schwer zu beantworten.
13.01.2026, 08:5513.01.2026, 16:40
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Mit dem Beginn der Skisaison häufen sich auch die schweren Skiunfälle: In Samnaun stürzt ein 68-jähriger Skifahrer und verstirbt noch am Unfallort. Am Wiriehorn prallt ein 16-Jähriger gegen einen Pfosten und verstirbt ebenfalls an der Unfallstelle. Ein 17-jähriger Skifahrer stürzt in Melchsee-Frutt über eine Kuppe und verletzt sich tödlich. In Laax kommt ein 35-jähriger Skifahrer von der Piste ab, kollidiert mit einem Felsvorsprung und stirbt kurze Zeit später im Spital. Die Beantwortung der Schuldfrage bringt diese Menschen nicht mehr zurück ins Leben. Aber sie kann möglicherweise künftige Unfälle verhindern.

«Die ‹Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen› präzisieren die Verantwortung der Bergbahnen – und halten gleich zu Beginn fest: ‹Die Benutzerinnen und Benutzer fahren auf eigenes Risiko.›»

Skifahrer haben Pisten bestimmungsgemäss zu gebrauchen

Wer eine Skipiste runterfährt, darf das nicht so tun, wie er gerade Lust hat. Schneesportler müssen sich an die Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS) halten. Diese lassen sich einfach zusammenfassen: Jeder fährt so, dass er sich oder andere nicht gefährdet und hilft anderen, sofern es notwendig ist.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Wer sich nicht an die FIS-Regeln oder an andere Sicherheitsvorschriften hält, riskiert den Entzug seines Skitickets oder gar eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Verkehrs. Kommt aufgrund seines Verhaltens eine andere Person zu Schaden, kann der fehlbare Skifahrer zivilrechtlich schadenersatzpflichtig werden, denkbar sind auch Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gegebenenfalls wegen fahrlässiger Tötung.

Bahnbetreiberin ist für sichere Piste verantwortlich

Pflichten hat aber nicht nur der Skifahrer. Öffnet eine Bergbahnbetreiberin die Pisten für den Sportbetrieb, schafft sie einen Zustand, der andere gefährden kann. Sie hat deswegen eine sogenannte «Verkehrssicherungspflicht» und ist damit dafür verantwortlich, dass Schneesportler sicher auf den Pisten carven, driften oder runterrutschen können.

Die «Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen» präzisieren die Verantwortung der Bergbahnen – und halten gleich zu Beginn fest: «Die Benutzerinnen und Benutzer fahren auf eigenes Risiko». So einfach ist es natürlich aber nicht. Vielmehr ist es die Bergbahnbetreiberin, die bereits bei der Anlage einer Piste darauf zu achten hat, diese «in möglichst gefahrlosem Gelände anzulegen». Sie muss die Pisten zudem eindeutig markieren und unmissverständlich vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenzonen warnen. Die Markierungen sollen mithilfe von Tagesleuchtfarbe auch bei schlechtem Wetter zu sehen sein. Hindernisse auf den Pisten sind entweder zu räumen oder, insbesondere sofern sie nicht offensichtlich erkennbar sind, zu signalisieren und zu entschärfen. Schliesslich hat die Betreiberin ein Sicherheitsdispositiv aufzustellen und einen Pisten- und Rettungsdienst zu gewährleisten.

Unfälle können für Bergbahnangestellte harte Konsequenzen haben

Verunfallt ein Skifahrer, weil die Anlage mangelhaft war, drohen der Bergbahnbetreiberin rechtliche Konsequenzen. Zunächst kann sie vertragsrechtlich schadenersatzpflichtig sein, möglich ist auch eine Ersatzpflicht aufgrund der Werkeigentümerhaftung. Schliesslich kann es zu einem Strafverfahren gegen Angestellte der Bergbahnbetreiberin wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommen. Dass dies nicht bloss eine theoretische Überlegung ist, musste jüngst ein Pistenchef vor Bundesgericht erfahren.

Eine 24-jährige Skifahrerin prallt im Dezember 2014 im Abfahrtsbereich eines Sesselliftes gegen ein gespanntes, zum Unfallzeitpunkt nicht mit Warnwimpeln markierten, Seil und schlägt mit dem Kopf heftig auf dem Boden auf. Sie verstirbt kurze Zeit später. Vergeblich argumentiert der beschuldigte Pistenchef, es sein unklar, ob die kurzsichtige Skifahrerin eine Sehhilfe getragen habe. Da die verunfallte Frau auf dem einen Auge einen Wert von 5 und auf dem anderen einen Wert von 5.5 Dioptrien hatte und damit ohne Sehhilfe nur etwa 20 Zentimeter weit sah, verwirft das Bundesgericht in seinem Urteil vom 1. Dezember 2025 das Argument als nicht sehr realistisch.

Das Bundesgericht hält fest, dass der für den entsprechenden Pistenabschnitt verantwortliche Pistenchef die Markierung des Absperrseils mit schwarz-gelben Wimpeln hätte gewährleisten müssen. Dies hätte es den Skifahrern ermöglicht, die Gefahrenzone zu umfahren. Ohne Wimpel hingegen war das schlecht sichtbare Absperrseil selbst eine Gefahr, insbesondere wenn wie am Unfalltag die Sonne blendete. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des Pistenschefs wegen fahrlässiger Tötung, wobei es die Reduktion der Strafe auf 36 Tagessätze wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots ebenfalls gutheisst.

Ein vermeintliches Detail, das hier aber für die Klärung der Geschehnisse entscheidend war: Der Vater der verstorbenen Skifahrerin hat deren Fahrt zumindest teilweise mit einer «GoPro»-Kamera gefilmt und konnte so etwa deren besonnenen Fahrstil belegen. Tatsächlich scheitert eine Aufarbeitung eines Skiunfalls oft daran, dass keine Dokumentation des Unfalls vorliegt und die Behörden damit die Verantwortlichkeiten nicht klären können.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Diese Unfallkosten verursachten die Formel-1-Fahrer 2021
1 / 23
Diese Unfallkosten verursachten die Formel-1-Fahrer 2021
Weltmeister Max Verstappen und die anderen 19 F1-Piloten sorgten 2021 mit ihren Unfällen für ganz teure Blechschäden. (Quelle: Sky).
quelle: keystone / darko bandic
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Unfall in 4500 Metern Höhe: Skydiver verheddert sich an Flugzeug-Heck
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
18 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Wa’Tsun
13.01.2026 11:32registriert März 2021
Wenn ein Mast nicht genug gesichtet wird oder ein Seil gespannt, sehe ich es auch so, dass der Bahnbetreiber eine Verantwortung hat.
Aber wenn jemand von der Piste abfährt und verunfallt… wo kommen wir denn da hin? Dann haben wir bald nur noch Fangnetze überall und alles ist abgeriegelt. Nein, sorry, das geht nicht.
310
Melden
Zum Kommentar
avatar
watsoninan
13.01.2026 12:17registriert November 2019
Letztens bin ich beim Joggen auf dem Kiesweg ausgerutscht.
An wen kann ich die Rechnung schicken???


Nein jetzt mal ernsthaft:
Soll nun immer und überall der gesunde Menschenverstand einfach mal beiseite gelegt werden?
Betrunkene Teenager, die eine brennende Decke filmen, ist ja eins.
Aber wenn ich auf die Piste gehe oder mich aufs Rad schwinge, bin ich doch klar beim Verstand und weiss, dass ich - wie bei jedem Sport - ein Risiko eingehe?
236
Melden
Zum Kommentar
18
Ok, 2025, du warst schon ein ziemliches Arschloch!
Kurz vor Weihnachten (kein Bock drauf) und Silvester (biz Bock drauf) blicke ich zurück und kann sagen: Nein, das war nicht mein Jahr. Wobei doch, ein bisschen schon. Ein Rückblick. Und eine Rebound-Nummer.
Mir ist bewusst, dass wahrscheinlich vor allem eines interessiert: Hatte ich Rebound Sex oder hatte ich keinen?
Zur Story