«Kann ich meine unbenutzte Autobahnvignette umtauschen?»
Lieber Yannick
Die Autobahnvignette ist im Grunde genommen – anders als die Marke auf dem Brief – die Bestätigung für eine geleistete Abgabe. Sie ist also ein Zahlungsnachweis. Laut Art. 8 des «Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen» ist die Abgabe für Vignetten nicht rückerstattbar. Es ist dir also leider nicht möglich, die Vignette wegen Nichtgebrauchs zu retournieren oder umzutauschen.
Defekte Vignetten können umgetauscht werden
Anders verhält es sich bei defekten Autobahnvignetten. Bei einem offensichtlichen Druckfehler zum Beispiel kannst du die Vignette kostenlos bei den Zollstellen ersetzen lassen. Auch wenn die Vignette nicht richtig klebt, bekommst du einen Ersatz. Schicke sie dazu zusammen mit einem schriftlichen Gesuch an die Eidgenössische Oberzolldirektion.
Auch bei einem Scheibenbruch am Auto kannst du die bereits verwendete Vignette kostenlos umtauschen. Bei Schweizer Fahrzeugen organisiert die Versicherung den Ersatz. Ist dein Fahrzeug im Ausland registriert, kannst du eine neue Vignette beim Zollamt abholen. Dazu musst du lediglich die alte Vignette – die auch zerrissen sein darf, solange die Seriennummer noch erkennbar ist – und die Austauschrechnung der Windschutzscheibe vorweisen können.
Alte Vignetten kannst du versteigern
Für dein Problem gibt es aber eine andere Lösung als den offiziellen Umtausch. Auch für Autobahnvignetten gibt es – erstaunlicherweise – Sammler. Du findest sie beispielsweise auf einer Marktplatzplattform. Das Verkaufen bzw. Versteigern ist vollkommen legal.
Viele Grüsse von Comparis.ch
