Ab diesem Donnerstag muss die Autobahnvignette 2018 an der Windschutzscheibe kleben. Wer sie vergisst, muss tief die Tasche greifen. Diese Punkte sind dabei zu beachten:
Alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, benötigen eine Vignette. Dazu gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger jeder Art. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe LSVA unterliegen.
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.
Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, sodass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei dabei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.
Die Vignette 2017 gilt noch bis am 31. Januar 2018. Spätestens dann muss eine 18er-Vignette angebracht sein, die bis zum 31. Januar 2019 gültig ist.
Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten – daher lieber kein Risiko eingehen und alte Vignetten entfernen.
Das lässt sich nicht generell beantworten, weil es, wenn der Sichtbereich zu stark eingeschränkt ist, zu einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft kommt, und nicht zu einer Ordnungsbusse. Bernhard Graser, Mediensprecher der Kapo Aargau, betont aber: «Wir lassen hier den gesunden Menschenverstand walten und sind sicher nicht kleinlich. Wegen zwei Vignetten kommt es nicht zu einer Anzeige.»
Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.
Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, der muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen – neben einer Geldbusse drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Nein, die Vignette ist generell nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wer allerdings seine Frontscheibe, beispielsweise wegen eines Steinschlages, ersetzen muss, der bekommt die Vignette von seiner Versicherung zurückerstattet (Achtung: Die Versicherung benötigt die alte Vignette, oder Teile davon, und die Rechnung für die ersetzte Scheibe).
Zumindest nicht im Aargau. «Wir machen keine Jagd auf Vignetten-Sünder, das wäre ein falsches Signal. Unser Fokus liegt auf der Verkehrssicherheit», sagt Bernhard Graser, Sprecher der Kapo Aargau.