Blogs
Schweiz

«Habe Fliesen beschädigt. Vermieter will, dass ich zahle. Darf er das?»

Eine kaputte Fliese kann schnell teuer werden.
Eine kaputte Fliese kann schnell teuer werden.Bild: shutterstock
Money Matter

«Zwei Fliesen sind beschädigt. Der Vermieter will mir die Kosten aufhalsen. Darf er das?»

Goran (33) : «Ich habe einen schweren Kochtopf fallen lassen. Nun sind zwei Fliesen in der Küche beschädigt. Der Vermieter will mir die Kosten aufhalsen. Darf er das?»
02.10.2020, 13:1602.10.2020, 14:15
Frédéric Papp / comparis
Mehr «Blogs»

Lieber Goran

Die schlechte Nachricht zuerst: Du musst den Schaden übernehmen. Zersprungene Bodenplatten gelten als übermässige Abnutzung. Darunter fallen unter anderem auch Brandlöcher in Teppichböden oder der Sprung im Lavabo. Es handelt sich dabei um Schäden, die durch ein Missgeschick oder ein Unfall entstanden sind.

Die gute Nachricht: Du musst die fachgerechte Reparatur nicht aus dem eigenen Sack bezahlen, wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast. Sie übernimmt üblicherweise die Kosten, abzüglich des Selbstbehalts.

Privathaftpflichtversicherungen kommen im Übrigen nicht nur für Mieterschäden auf, sondern schützen auch vor den finanziellen Folgen, wenn du beispielsweise mit dem Velo einen Fussgänger anfährst und verletzt.

Ignorieren kann teuer werden

Für den Schaden in der Mietwohnung musst du spätestens beim Auszug geradestehen. Du bist indes gut beraten, grössere Schäden umgehend beim Vermieter zu melden und reparieren zu lassen.

Zeigen die Bodenplatten beispielsweise grosse Risse oder sind sogar Stücke herausgebrochen, kann eindringende Feuchtigkeit Folgeschäden verursachen. Der Vermieter kann dir die Kosten für die Behebung der Folgeschäden in Rechnung stellen.

Lebensdauertabelle konsultieren

Eventuell kommst du aber mit einem «blauen Auge» davon und musst wenig bis gar nichts bezahlen. Bei Mieterschäden wird stets der Zeitwert einer Sache entschädigt. Versicherungen berechnen den Zeitwert anhand der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle.

Bodenbeläge aus Keramik oder Naturstein haben eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren. Haben die Bodenplatten ihre Alterslimite erreicht, musst du keinerlei Kosten mehr übernehmen.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Viele Grüsse von Comparis.ch

Fragen? Fragen!

Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Hier sind 15 herzige Igel
1 / 17
Hier sind 15 herzige Igel
Weil Igel so süss sind, haben wir hier gleich 15 Bilder für euch. Viel Spass!
quelle: shutterstock
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Emily und die Krankenkassen-Probleme
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
13 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
insert_brain_here
02.10.2020 15:13registriert Oktober 2019
Ich denke hier verpflichtet nur schon die Fairness für die Kosten des angerichteten Schadens aufzukommen, wenns denn die Haftpflicht nicht tut.
Wenn der Vermieter dann auf krumme Ideen kommt wie z.B. bei der Gelegenheit gleich die ganze Küche auf deine Kosten mit Marmorplatten neu legen zu lassen hilft es erstaunlich oft ganz naiv unschuldig nach den Belegen für die alten Platten zu fragen.
1174
Melden
Zum Kommentar
avatar
dmark
02.10.2020 21:11registriert Juli 2016
Wenn man etwas beschädigt, dann muss man zahlen.

Das Bild oben aber zeigt ein anderes Problem.
Frost oder eher Wasserschaden, bzw. aufgequollener Untergrund, falsches Verlegen (Spannung) der Fliesen o.ä. ... der Schaden wiederum muss an einen Gutachter um fest zu stellen woher es kam. Da muss dann ggfs. der Vermieter ran.
437
Melden
Zum Kommentar
13
Diese 9 Wellness-Angebote sind für (fast) alle erschwinglich – eines gar gratis
Wenn es draussen kalt ist und es schnell dunkel wird, steigt die Lust auf erholsame Wellness umso mehr. Aber leider ist das alles immer so unfassbar teuer. Stimmt nicht. Hier kommen neun Angebote, die erschwinglich sind.

Wellness und Spa sind nur für alle mit dem nötigen Kleingeld – nein, das muss nicht sein. Wir haben hier einige Entspannungsangebote, die man sich durchaus leisten kann. Ideal jetzt in der – für viele – stressigen Adventszeit.

Zur Story