«Zwei Fliesen sind beschädigt. Der Vermieter will mir die Kosten aufhalsen. Darf er das?»
Lieber Goran
Die schlechte Nachricht zuerst: Du musst den Schaden übernehmen. Zersprungene Bodenplatten gelten als übermässige Abnutzung. Darunter fallen unter anderem auch Brandlöcher in Teppichböden oder der Sprung im Lavabo. Es handelt sich dabei um Schäden, die durch ein Missgeschick oder ein Unfall entstanden sind.
Die gute Nachricht: Du musst die fachgerechte Reparatur nicht aus dem eigenen Sack bezahlen, wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast. Sie übernimmt üblicherweise die Kosten, abzüglich des Selbstbehalts.
Privathaftpflichtversicherungen kommen im Übrigen nicht nur für Mieterschäden auf, sondern schützen auch vor den finanziellen Folgen, wenn du beispielsweise mit dem Velo einen Fussgänger anfährst und verletzt.
Ignorieren kann teuer werden
Für den Schaden in der Mietwohnung musst du spätestens beim Auszug geradestehen. Du bist indes gut beraten, grössere Schäden umgehend beim Vermieter zu melden und reparieren zu lassen.
Zeigen die Bodenplatten beispielsweise grosse Risse oder sind sogar Stücke herausgebrochen, kann eindringende Feuchtigkeit Folgeschäden verursachen. Der Vermieter kann dir die Kosten für die Behebung der Folgeschäden in Rechnung stellen.
Lebensdauertabelle konsultieren
Eventuell kommst du aber mit einem «blauen Auge» davon und musst wenig bis gar nichts bezahlen. Bei Mieterschäden wird stets der Zeitwert einer Sache entschädigt. Versicherungen berechnen den Zeitwert anhand der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle.
Bodenbeläge aus Keramik oder Naturstein haben eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren. Haben die Bodenplatten ihre Alterslimite erreicht, musst du keinerlei Kosten mehr übernehmen.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Fragen? Fragen!
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
