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Abstimmung 28.9: Darum geht es bei der Abschaffung vom Eigenmietwert

Geschlossene Fensterlaeden an einer Ferienwohnung, am Montag, 4. Maerz 2024, in Brigels. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Ferienwohnungen in Graubünden.Bild: keystone

Darum geht es bei der Abstimmung zur Besteuerung von Wohneigentum

Das Volk stimmt am 28. September 2025 über den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab. Klingt kompliziert? Keine Angst, wir erklären dir einfach und kurz, was du dazu wissen willst.
03.08.2025, 18:5903.08.2025, 19:47
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Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften? Abschaffung Eigenmietwert? Objektsteuern? Wenn du bei diesen Begriffen nicht durchblickst, bist du hier richtig. Wir erklären dir, worum es bei der Vorlage geht.

Im Dezember 2024 beschloss das Bundesparlament ein Gesetzespaket, das einen grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum einleiten soll. Zentrales Ziel ist die Abschaffung des Eigenmietwerts. Über dieses Thema wird schon seit sieben Jahren diskutiert.

Um die finanziellen Folgen – insbesondere für Berg- und Tourismuskantone – abzuschwächen, soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Einführung einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werden. Da dies eine Verfassungsänderung erfordert, entscheiden Volk und Stände mittels des obligatorischen Referendums in einer Abstimmung darüber.

Darum geht es bei der Vorlage

Die Vorlage dreht sich um die Einführung von kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Damit sollen die Mindereinnahmen der Kantone durch die Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden. Genauer bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts: Wer Wohneigentum besitzt, soll kein fiktives Mieteinkommen mehr versteuern müssen. Für sein selbst bewohntes Eigentum könne man dann aber beim steuerbaren Einkommen auch keine Schuldzins- und Unterhaltsabzüge mehr machen. Auch Abzüge für gewisse klimafreundliche Investitionen werden auf Bundesebene abgeschafft.

Der Eigenmietwert
HausbesitzerInnen in der Schweiz müssen eine Art fiktives Einkommen versteuern, wenn sie ihr eigenes Haus bewohnen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent der Marktmiete liegen.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts gleicht dabei einerseits den Vorteil aus, dass EigentümerInnen im Gegensatz zu Mieterinnen und Mietern keinen Mietzins zahlen müssen. Und andererseits können sie einen Teil ihrer Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehen – das können Mieterinnen und Mieter nicht. Der Hauseigentümerverband will den aus ihrer Sicht unfairen Eigenmietwert schon lange abschaffen. Mieterinnen und Mieter sind eher gegen eine Abschaffung.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit der Einführung einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften auf kantonaler Ebene verknüpft. Wird diese nicht angenommen, wird auch der Eigenmietwert nicht abgeschafft.

Wer profitiert und wer verliert

Gemäss einer Kurzanalyse der Hypotheken-Vermittlungsplattform Moneypark sind die grossen Profiteure «Rentner, welche in einer alten Immobilie wohnen, die sie damals günstig gekauft und wo sie ihre Hypothek mittlerweile stark amortisiert haben; wo sie nur noch das Nötigste an Unterhaltsarbeiten machen», sagen die Studienautoren gegenüber CH Media.

Frauen sind im Alter stärker als Männer von Gewalt betroffen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist laut dem Friedensdienst CFD die beste Prävention gegen diese Gewalt. (Symbolbild)
Rentner mit Eigentum dürften profitieren.Bild: AP

Zu den Verlierern hingegen gehören demnach «wohlhabende Immobilienbesitzer, welche mehrere Wohneinheiten besitzen». Und: der Bund. Grund sind Einnahmeausfälle. Insbesondere die Bergkantone und -gemeinden werden mit hohen Ausfällen rechnen müssen, da sie bis jetzt vom Eigenmietwert auf Zweitwohnungen profitieren konnten.

Für Erstkäufer und erwerbstätige Immobilienbesitzende soll sich voraussichtlich wenig ändern.

Das sagen die Befürworter

Das Parlament und der Bundesrat sowie die SVP und FDP sind für die Annahme. Auch der Gewerbeverband (sgv) unterstützt den Systemwechsel mit «deutlicher Mehrheit», wie er schreibt. Dessen Direktor Urs Furrer argumentiert, Personen mit Wohneigentum profitierten vom Wegfall des Eigenmietwerts. «Den Eigentümern bleibt so mehr Geld für Renovations- und Unterhaltsarbeiten», meint Furrer.

Für eine Annahme ist auch der Hauseigentümerverband (HEV). Dieser schreibt, die Reform bringe für Wohneigentümer eine Entlastung und setze den verfassungsmässigen Auftrag zur Förderung des Wohneigentums wirksam um. Da durch den rein theoretischen Mietwert die Steuerrechnung schnell in die Höhe schiessen kann, sind manche Personen – meistens Renterinnen und Renter – gezwungen, ihr Eigenheim zu verkaufen, um die Steuerlast bewältigen zu können.

Auch Junge sollen profitieren. Mit dem speziellen und begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Erwerb von Wohneigentum erleichtert.

Das aktuelle System benachteilige jene, die sparen und ihre Hypotheken über die Jahre abbezahlen: Wer Schulden abbaut, muss mehr Einkommenssteuern zahlen. Das setzt falsche Anreize und fördert die Verschuldung. Das neue System sei deshalb positiv für Menschen, die Hypotheken abbezahlen.

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Junge sollen vom speziellen und begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber profitieren.Bild: Shutterstock

Auch Staat, Verwaltung und Gerichte profitieren: Die Reform vereinfache das System und reduziere den Aufwand für Schätzungen und Prüfungen rund um den Eigenmietwert. Das entlastet sowohl Behörden als auch Eigentümerinnen und Eigentümer.

Argumente für die Annahme des Bundesbeschlusses

  • Entlastung für Wohneigentümer und Förderung des Wohneigentums
  • Schulden werden abgebaut: Der Eigenmietwert setzt falsche Anreize zur Verschuldung
  • Systemwechsel: Die gegenüber Mietenden unfairen Steuerabzüge für Eigentümerinnen und Eigentümer fallen weg

Das sagen die Gegner

Die Mehrheit der Kantone, der Mieterinnen- und Mieterverband, sowie grossmehrheitlich auch die SP sind gegen die Vorlage. Für die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sei die geltende Wohneigentumsbesteuerung ausreichend.

Die Eigenmietwertbesteuerung sichere den Berg- und Tourismuskantonen wichtige Erträge aus der Einkommenssteuer. Kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften seien keine befriedigende Ersatzlösung, da es unsicher sei, ob die finanziellen Einbussen der Kantone durch die Einnahmen aus einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen kompensiert werden können. Man befürchte zudem einen grösseren administrativen Aufwand.

Das aktuelle System ermögliche eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und schaffe eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietenden und von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern.

Des chalets sont photographies ce mercredi 22 fevrier 2012 a Grimentz dans le Val d'Anniviers en Valais. Le 11 mars 2012, l'initiative populaire de l'ecologiste Franz Weber "Pour e ...
Die Berg- und Tourismuskantone finden, kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften seien keine befriedigende Ersatzlösung.Bild: KEYSTONE

Laut Gegnern bewirkt die Vorlage keinen echten Systemwechsel: Steuerabzüge zur Förderung des erstmaligen Erwerbs von Wohneigentum, für denkmalpflegerische Arbeiten, Energiesparen und Umweltschutz blieben auf Kantons- und Gemeindeebene bestehen – zugunsten von Wohneigentümern. Damit würden Eigentümer gegenüber Mietenden weiter steuerlich bevorzugt. Zudem erschwere der Wegfall des Schuldzinsabzugs den Erwerb von Wohneigentum.

Bei Renovations- und Sanierungsarbeiten am selbstbewohnten Wohneigentum wirke sich die Abschaffung des Abzugs der Unterhaltskosten für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer zudem steuerlich negativ aus. Grössere Unterhaltsarbeiten am Eigenheim könnten künftig seltener anfallen, da Renovationen vor dem Systemwechsel vorgezogen werden, um steuerlich noch abziehbar zu sein. Danach ist ein Rückgang der Bauaktivität zu erwarten – mit dem Risiko zunehmender Schwarzarbeit, da keine Belege mehr nötig sind.

Argumente gegen die Annahme des Bundesbeschlusses

  • Die geltende Wohneigentumsbesteuerung sei ausreichend
  • Es sei unsicher, ob die finanziellen Einbussen der Kantone durch die Einnahmen aus einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen kompensiert werden können
  • Kein Systemwechsel: Menschen mit Wohneigentum seien gegenüber Mietenden steuerlich bevorzugt

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur Keystone-SDA
  • admin.ch
  • srf.ch
  • kdk.ch
  • hev-schweiz.ch
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251 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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alternativeseite
03.08.2025 19:53registriert Juni 2022
Das Hauptproblem beim Eigenmietwert ist, im Alter… es wird ein fiktives Einkommen versteuert. Es fliesst also kein Geld für dieses „Einkommen“, jedoch muss die Steuer darauf in CHF bezahlt werden. Das Kapital ist aber gebunden im Haus und kann nicht dazu verwendet werden, was zur Konsequenz hat, dass für den Verbleib in der Eigentumswohnung allenfalls die Rente nicht reicht.

Ein Eigenheim abbezahlen hat auch etwas mit Vorsorge zu tun. Wer in einem abbezahlten Wohnraum lebt, hat eine deutlich geringere Gefahr EL Empfänger werden…. Es gibt noch mehr Gründe…
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Odie
03.08.2025 19:43registriert Januar 2021
Der Eigenmietwert gehört schon längst abgeschafft, denn damit wird nichts anderes als fiktives Einkommen besteuert, was komplett falsch ist.
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CoolSideOfThePillow
03.08.2025 19:57registriert Juli 2022
Ich verstehe nicht warum man hin der Kommentarspalte versucht einen Klassenkampf auszurufen. Neid?
Die Abstimmung hilft Rentern ihre Häuser zu behalten. Auch uns als junger Familie wird es mittel bis langfristig helfen. Und ja wir haben unser Eigenheim ohne Erbe oder sonstigen Zustupf selbst erworben.
Zum Glück hat das Gros der Mieter den Wunsch eines Eigenheimes noch nicht aufgegeben und wird entsprechend abstimmen.
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