Darum geht es bei der Abstimmung zur Besteuerung von Wohneigentum
Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften? Abschaffung Eigenmietwert? Objektsteuern? Wenn du bei diesen Begriffen nicht durchblickst, bist du hier richtig. Wir erklären dir, worum es bei der Vorlage geht.
Im Dezember 2024 beschloss das Bundesparlament ein Gesetzespaket, das einen grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum einleiten soll. Zentrales Ziel ist die Abschaffung des Eigenmietwerts. Über dieses Thema wird schon seit sieben Jahren diskutiert.
Um die finanziellen Folgen – insbesondere für Berg- und Tourismuskantone – abzuschwächen, soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Einführung einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werden. Da dies eine Verfassungsänderung erfordert, entscheiden Volk und Stände mittels des obligatorischen Referendums in einer Abstimmung darüber.
Darum geht es bei der Vorlage
Die Vorlage dreht sich um die Einführung von kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Damit sollen die Mindereinnahmen der Kantone durch die Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden. Genauer bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts: Wer Wohneigentum besitzt, soll kein fiktives Mieteinkommen mehr versteuern müssen. Für sein selbst bewohntes Eigentum könne man dann aber beim steuerbaren Einkommen auch keine Schuldzins- und Unterhaltsabzüge mehr machen. Auch Abzüge für gewisse klimafreundliche Investitionen werden auf Bundesebene abgeschafft.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts gleicht dabei einerseits den Vorteil aus, dass EigentümerInnen im Gegensatz zu Mieterinnen und Mietern keinen Mietzins zahlen müssen. Und andererseits können sie einen Teil ihrer Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehen – das können Mieterinnen und Mieter nicht. Der Hauseigentümerverband will den aus ihrer Sicht unfairen Eigenmietwert schon lange abschaffen. Mieterinnen und Mieter sind eher gegen eine Abschaffung.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit der Einführung einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften auf kantonaler Ebene verknüpft. Wird diese nicht angenommen, wird auch der Eigenmietwert nicht abgeschafft.
Wer profitiert und wer verliert
Gemäss einer Kurzanalyse der Hypotheken-Vermittlungsplattform Moneypark sind die grossen Profiteure «Rentner, welche in einer alten Immobilie wohnen, die sie damals günstig gekauft und wo sie ihre Hypothek mittlerweile stark amortisiert haben; wo sie nur noch das Nötigste an Unterhaltsarbeiten machen», sagen die Studienautoren gegenüber CH Media.
Zu den Verlierern hingegen gehören demnach «wohlhabende Immobilienbesitzer, welche mehrere Wohneinheiten besitzen». Und: der Bund. Grund sind Einnahmeausfälle. Insbesondere die Bergkantone und -gemeinden werden mit hohen Ausfällen rechnen müssen, da sie bis jetzt vom Eigenmietwert auf Zweitwohnungen profitieren konnten.
Für Erstkäufer und erwerbstätige Immobilienbesitzende soll sich voraussichtlich wenig ändern.
Das sagen die Befürworter
Das Parlament und der Bundesrat sowie die SVP und FDP sind für die Annahme. Auch der Gewerbeverband (sgv) unterstützt den Systemwechsel mit «deutlicher Mehrheit», wie er schreibt. Dessen Direktor Urs Furrer argumentiert, Personen mit Wohneigentum profitierten vom Wegfall des Eigenmietwerts. «Den Eigentümern bleibt so mehr Geld für Renovations- und Unterhaltsarbeiten», meint Furrer.
Für eine Annahme ist auch der Hauseigentümerverband (HEV). Dieser schreibt, die Reform bringe für Wohneigentümer eine Entlastung und setze den verfassungsmässigen Auftrag zur Förderung des Wohneigentums wirksam um. Da durch den rein theoretischen Mietwert die Steuerrechnung schnell in die Höhe schiessen kann, sind manche Personen – meistens Renterinnen und Renter – gezwungen, ihr Eigenheim zu verkaufen, um die Steuerlast bewältigen zu können.
Auch Junge sollen profitieren. Mit dem speziellen und begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Erwerb von Wohneigentum erleichtert.
Das aktuelle System benachteilige jene, die sparen und ihre Hypotheken über die Jahre abbezahlen: Wer Schulden abbaut, muss mehr Einkommenssteuern zahlen. Das setzt falsche Anreize und fördert die Verschuldung. Das neue System sei deshalb positiv für Menschen, die Hypotheken abbezahlen.
Auch Staat, Verwaltung und Gerichte profitieren: Die Reform vereinfache das System und reduziere den Aufwand für Schätzungen und Prüfungen rund um den Eigenmietwert. Das entlastet sowohl Behörden als auch Eigentümerinnen und Eigentümer.
Argumente für die Annahme des Bundesbeschlusses
- Entlastung für Wohneigentümer und Förderung des Wohneigentums
- Schulden werden abgebaut: Der Eigenmietwert setzt falsche Anreize zur Verschuldung
- Systemwechsel: Die gegenüber Mietenden unfairen Steuerabzüge für Eigentümerinnen und Eigentümer fallen weg
Das sagen die Gegner
Die Mehrheit der Kantone, der Mieterinnen- und Mieterverband, sowie grossmehrheitlich auch die SP sind gegen die Vorlage. Für die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sei die geltende Wohneigentumsbesteuerung ausreichend.
Die Eigenmietwertbesteuerung sichere den Berg- und Tourismuskantonen wichtige Erträge aus der Einkommenssteuer. Kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften seien keine befriedigende Ersatzlösung, da es unsicher sei, ob die finanziellen Einbussen der Kantone durch die Einnahmen aus einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen kompensiert werden können. Man befürchte zudem einen grösseren administrativen Aufwand.
Das aktuelle System ermögliche eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und schaffe eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietenden und von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern.
Laut Gegnern bewirkt die Vorlage keinen echten Systemwechsel: Steuerabzüge zur Förderung des erstmaligen Erwerbs von Wohneigentum, für denkmalpflegerische Arbeiten, Energiesparen und Umweltschutz blieben auf Kantons- und Gemeindeebene bestehen – zugunsten von Wohneigentümern. Damit würden Eigentümer gegenüber Mietenden weiter steuerlich bevorzugt. Zudem erschwere der Wegfall des Schuldzinsabzugs den Erwerb von Wohneigentum.
Bei Renovations- und Sanierungsarbeiten am selbstbewohnten Wohneigentum wirke sich die Abschaffung des Abzugs der Unterhaltskosten für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer zudem steuerlich negativ aus. Grössere Unterhaltsarbeiten am Eigenheim könnten künftig seltener anfallen, da Renovationen vor dem Systemwechsel vorgezogen werden, um steuerlich noch abziehbar zu sein. Danach ist ein Rückgang der Bauaktivität zu erwarten – mit dem Risiko zunehmender Schwarzarbeit, da keine Belege mehr nötig sind.
Argumente gegen die Annahme des Bundesbeschlusses
- Die geltende Wohneigentumsbesteuerung sei ausreichend
- Es sei unsicher, ob die finanziellen Einbussen der Kantone durch die Einnahmen aus einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen kompensiert werden können
- Kein Systemwechsel: Menschen mit Wohneigentum seien gegenüber Mietenden steuerlich bevorzugt
Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur Keystone-SDA
- admin.ch
- srf.ch
- kdk.ch
- hev-schweiz.ch