Es zeichnet sich ein Triumph für die SVP ab: Gut drei Jahre nach der Volksabstimmung kommt morgen das Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ins Parlament. Dabei zeichnet sich ab, dass sich eine Mehrheit auf die Seite der SVP schlagen wird.
So sollen ausländische Straftäter künftig je nach Delikt automatisch, das heisst ohne Prüfung der Umstände und der Verhältnismässigkeit, ausgeschafft werden. Ein solches Gesetz verstösst gegen Artikel 5 der Bundesverfassung wie auch gegen die von der Schweiz unterzeichnete europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
FDP und CVP werden sich dem Vernehmen nach grossmehrheitlich für die harte Variante aussprechen. Im bürgerlichen Lager leisten nur die Grünliberalen Widerstand. Sie plädieren für einen Kompromiss. Auch der Bundesrat will die Initiative umsetzen, ohne dabei gegen die Verfassung oder das Völkerrecht zu verstossen. Er schlägt dem Parlament deshalb eine abgeschwächte Variante vor, die aber von der vorberatenden Kommission abgelehnt wurde.
Staatsrechtler Markus Schefer geht davon aus, dass ein hartes Gesetz keine Anwendung findet. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg werde einen Ausschaffungsentscheid, der automatisch erfolgt, kassieren. Auch das Bundesgericht hat sich gegen eine strikte Anwendung ausgesprochen. Internationale Verträge seien für die Schweiz bindend, lautete die Begründung.