Die Bischöfe wollen die Macht bei den Missbrauchsfällen nicht aus der Hand geben
Sie brachten während Jahrzehnten, sogar Jahrhunderten viel Leid in die Welt. Mit krimineller Energie missbrauchten und schändeten sie Kinder. Als die Verbrechen endlich ruchbar wurden, schauten die Vorgesetzten weg, vertuschten die Taten und schützten die Täter.
Die Rede ist von katholischen Geistlichen, die sich an schutzlosen Minderjährigen vergangen haben. Und von ihren Arbeitgebern, die sich zu Mittätern machten. Ja, die verehrten Bischöfe, die Hüter von Moral und Ethik, die Stellvertreter Gottes liessen ihre Seelsorger gewähren.
Täter wurden gedeckt
Sie deckten die Täter. Und wenn mal ein Fall aufflog, versetzten sie die Fehlbaren. Bis vor wenigen Jahrzehnten mussten die Kinderschänder im Schoss der katholischen Kirche und ihre Vorgesetzten nichts befürchten.
Dank ihrer Macht konnten sie strafrechtlich wie ein Staat im Staat agieren. Sie wirkten wie ein Geheimbund. Was sich hinter den Kirchenmauern abspielte, war sakrosankt. Kaum jemand wagte es, die Kirche und ihre Würdenträger öffentlich zu kritisieren.
Den Rest der Geschichte kennen wir. Die Kirche verlor in den letzten Jahren an Reputation und Einfluss. Deshalb wagten es manche Opfer, ihre Geschichten Journalistinnen und Journalisten zu erzählen. Die Medienberichte häuften sich, der Druck auf die katholische Kirche wuchs. Nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.
Die Bischöfe waren gezwungen, die Missbrauchsgeschichten aufzuarbeiten. Sie versprachen hoch und heilig, wirksame Massnahmen zu ergreifen. Ihre medienwirksame Losung hiess: Nulltoleranz.
Es sah lang danach aus, als würden die Schweizer Bischöfe den Tatbeweis erbringen. Sie setzten eine externe Fachkommission ein, die über 1000 Fälle aus der jüngeren Geschichte dokumentierte.
Dann gab sie dem Psychologen und Forensiker Jérôme Endrass den Auftrag, ein Assessment für Bewerber für ein seelsorgerisches Amt zu entwickeln. Mit dem Ziel, ihre Eignung zu testen. Mit der Prüfung sollte verhindert werden, dass ungeeignete oder pädophile Kandidaten Seelsorger werden.
Vierstufiges Verfahren
Das Assessment umfasst ein vierstufiges Verfahren. Die ersten drei Schritte übernehmen externe Fachleute: Einen psychologischen und einen kompetenzbasierten Test sowie ein forensisch-klinisches Interview. Am Schluss führen Führungskräfte der Kirche, die für die Ausbildung verantwortlich sind, ein Eignungsgespräch. Dabei greifen sie auf die Dossiers des Assessments zurück.
Dieses Verfahren gilt seit April 2025. Es ist professionell konzipiert, doch der vierte Schritt ist umstritten, wie die «SonntagsZeitung» vor einer Woche enthüllte. Die Kritik: Es darf nicht sein, dass die Bischöfe im stillen Kämmerlein entscheiden, wer schliesslich als Seelsorger angestellt wird. Somit geht die Geheimniskrämerei der allmächtigen Herren in den Diözesen weiter.
Kritiker monieren, dass nicht externe Experten den Entscheid über die Kandidaten fällen, sondern ausschliesslich das zuständige Bistum. «Die mächtigen katholischen Bischöfe haben ihren alleinigen Machtanspruch auch in dieser heiklen Frage durchgesetzt», schreibt die «SonntagsZeitung». Sie können also auch Seelsorger anstellen, die das Assessment nicht bestanden haben. Auch die «Dienststelle Missbrauch» wird nicht herangezogen.
Diesen Aspekt kritisieren auch Mitglieder der Zentralkonferenz der kantonalen Landeskirchen (RKZ). Es soll einen heftigen Streit mit den Bischöfen gegeben haben. Diese setzten sich aber durch.
Ein weiterer Streitpunkt entbrannte um die Frage, wer Zugriff auf die Dossiers haben soll. Die Bischöfe wollen, dass ausschliesslich die Ausbildungsverantwortlichen der einzelnen Diözesen auf die Unterlagen zugreifen dürfen, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz bestätigte.
Kritik hagelt es auch, weil die Bischöfe ein zentrales Register ablehnen, in dem ungeeignete und pädophile Kandidaten aufgeführt würden. Die Dossiers bleiben also in den einzelnen Diözesen aufbewahrt.
Intransparenz
Diese Intransparenz untergräbt den Sinn und den Wert der Assessments zusätzlich. Ein abgewiesener Kandidat kann sich also unerkannt für eine Anstellung in einer anderen Diözese bewerben.
Ein zentrales Register wäre auch wichtig, um entlassene Seelsorger zu erfassen. Damit könnte verhindert werden, dass sie sich für eine Stelle in einer anderen Kirchgemeinde bewerben können. Statt die Gefahr des Missbrauchs einzudämmen, öffnen die Bischöfe einen neuen Raum dafür.
Der deutsche Professor Thomas Schüller sagte der «SonntagsZeitung»: «Assessments, die nur dem jeweiligen Bischof vorliegen, sind reine Schaufensterpolitik.» In anderen Ländern gebe es längst nationale Register. Die Bischöfe hätten den Rang kleiner Päpste, in ihrem Territorium seinen sie allmächtig, erklärte Schüller weiter.
Bischöfe klammern sich an die Macht
Die Schweizer Bischöfe konnten einmal mehr nicht über ihren Schatten springen und volle Transparenz herstellen. Sie klammern sich weiterhin an die Macht und begünstigen neue Missbräuche.
Der Druck ist inzwischen so gross geworden, dass sie sich bereit erklärten, die umstrittenen Punkte noch einmal zu diskutieren. Es ist zu befürchten, dass dies ein Ablenkungsmanöver ist, um die Gemüter zu beruhigen.
Mit seinem Blog bedient Hugo Stamm seit Jahren eine treue Leserschaft mit seinen kritischen Gedanken zu Religion und Seelenfängerei.
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