Ein chinesisches Gericht hat einen deutschen Staatsbürger zum Tode verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wegen vorsätzlicher Tötung in zwei Fällen sei am Dienstag gefallen, sagte ein Sprecher des Aussenministeriums am Mittwoch in Berlin.
Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig und müsse vom obersten Volksgerichtshof Chinas bestätigt werden. Eine Berufung sei möglich. Die deutsche Regierung werde alles in ihrer Macht Stehende tun, damit das Urteil nicht vollstreckt wird. Der Sprecher bekräftigte zugleich, dass die deutsche Regierung «in kategorischer Form» die Todesstrafe ablehne.
Der chinesische Anwalt des Mannes aus München berichtete am Mittwoch telefonisch der Nachrichtenagentur dpa in Peking, ein Gericht in der südostchinesischen Stadt Xiamen habe am Vortag das Urteil in erster Instanz gefällt.
Der 36-jährige Ex-Student war angeklagt, im Juni 2010 seine ehemalige Freundin aus Studententagen und deren Lebensgefährten auf offener Strasse in Xiamen mit einem Hammer und einem Messer getötet zu haben.
Der Täter und seine Ex-Freundin hatten in München gemeinsam Sinologie studiert. Sie trennte sich im Sommer 2005 von ihm. Er soll das jedoch nicht überwunden haben und begann sie zu verfolgen, wie Freunde berichteten. 2006 ging die Frau zum Studium nach Xiamen. Dorthin soll ihr der Verurteilte nachgereist sein – angeblich um sie und ihren neuen Partner, mit dem sie in der Zwischenzeit ein Kind bekommen hatte, zu töten.
Der getötete Mann war auch Deutscher, während die Freundin in München studiert hatte, aber die venezolanische Staatsbürgerschaft besass. Das Gerichtsverfahren war vor drei Jahren schon abgeschlossen worden. Seither wartete der Angeklagte auf das Urteil. (rar/sda/afp/dpa)