Digital
Best of watson

Hat es mich erwischt? Wen kann ich verklagen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ashley-Madison-Datenfiasko

User der Seitensprung-Plattform Ashley Madison müssen mit unangenehmen Fragen rechnen.
User der Seitensprung-Plattform Ashley Madison müssen mit unangenehmen Fragen rechnen.Bild: REUTERS

Hat es mich erwischt? Wen kann ich verklagen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ashley-Madison-Datenfiasko

Unter den Millionen registrierten Benutzern der Seitensprung-Plattform Ashley Madison befinden sich auch zehntausende Schweizer. Was Betroffene tun können, erklären wir in unserem Q&A.
20.08.2015, 18:1721.08.2015, 10:11
Philipp Rüegg
Folge mir
Mehr «Digital»

Bin ich betroffen?
Verschiedene Seiten wie Ashley.Cynical können nach den betroffenen E-Mail-Adressen durchsucht werden. 

Besteht eine Gefahr, wenn ich diese Seiten nach Adressen durchforste?
Es besteht bei solchen Seiten immer die Gefahr, dass man durch Eintippen einer E-Mail-Adresse diese direkt an einen Datensammler weitergibt, der sie beispielsweise für Werbezwecke verwendet. Man besucht diese Webseiten auf eigenes Risiko.

Was für Daten sind überhaupt veröffentlicht worden?
E-Mail-Adressen, Namen, Wohnadressen, die letzten vier Ziffern der Kreditkarte sowie offenbar auch die sexuellen Vorlieben.

Mist, mich hat's erwischt. Was nun?
Viele Möglichkeiten hat man nicht. Wenn man fürchtet, aufzufliegen, bleibt nur rechtzeitig zu beichten. Man kann natürlich auch behaupten, jemand Fremdes habe die eigene E-Mail-Adresse missbraucht...

Wie kann ich meine Informationen vom Netz nehmen?
Gar nicht. Ab dem Zeitpunkt, als der Datensatz ins Netz gelangt ist, hat er sich in Windeseile verteilt. Es ist unmöglich, die Informationen zu entfernen.

Das geht so nicht, kann ich jemanden verklagen?
In der Tat. Zwar nicht in der Schweiz, ein solcher Gerichtsentscheid hätte in Kanada, wo das Unternehmen angemeldet ist, wenig Gewicht. Die besten Chancen hat man, laut dem Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger, wenn man sich einer Sammelklage anschliesst. Ashley Madison kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mangelnde Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Die klagenden Kanzleien findet man meist über die Medien. Da man aber besonders in den Staaten solche Fälle gerne in der Öffentlichkeit breit tritt, muss damit gerechnet werden, dass auch der eigene Name in einer Liste von Sammelklägern auftauchen könnte.

Wenn ich eine E-Mail-Adresse finde, heisst das, die Person ist fremdgegangen?
Nicht unbedingt. Jeder kann eine fremde E-Mail-Adresse auf Ashley Madison verwenden. Und selbst wenn sich die betreffende Person selbst angemeldet hat, heisst das noch längst nicht, dass der Service auch in Anspruch genommen wurde.

Ich habe meine Daten mit der «Full Delete»-Option für 19 Dollar entfernen lassen. Alles in Butter, oder?
Leider nicht. Offenbar sind selbst die Daten von Nutzern, die ihre Informationen mit der kostenpflichtigen Option haben löschen lassen, im Netz gelandet. Eine 100-prozentige Garantie hat man daher nicht.

Aber ich brauch meine Dosis Seitensprünge. Wie kann ich tun?
Wer das Fremdgehen nicht lassen kann oder sonst seine Spuren im Internet verwischen möchte, sollte wenigstens eine alternative E-Mail-Adresse verwenden. Seiten wie 10minutemail bieten Wegwerf-Adressen an, die man einmalig verwenden kann.

Das könnte dich auch interessieren

Jeder fünfte Mann schaut während der Arbeit Pornos – und 19 weitere frivole Fakten zum Thema

1 / 22
Jeder fünfte Mann schaut während der Arbeit Pornos
1. Die häufigsten Porno-Suchbegriffe weltweit sind «Teen» und «MILF».
Auf Facebook teilenAuf X teilen
No Components found for watson.appWerbebox.
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Die EU eröffnet Verfahren gegen Apple, Google und Meta – das blüht den Tech-Konzernen nun
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Apple, Alphabet (Google) und den Facebook-Konzern Meta eingeleitet. Das Wichtigste im Überblick.

Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet und Facebooks Mutterkonzern Meta. Zudem wurden «Ermittlungsschritte» gegen Amazon angekündigt. Auch gegen den chinesischen Konzern hinter der App Tiktok leitete die Behörde ein Verfahren ein.

Es soll geprüft werden, ob die Tech-Konzerne aus den USA und China gegen neue EU-Regeln verstossen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte. Für grosse Digitalkonzerne gelten in der EU seit Anfang März strengere Vorschriften, die ihre Marktmacht beschränken sollen.

Zur Story