Wer am Telefon von unbekannten Anrufern dazu aufgefordert wird, laut «Ja» zu sagen, sollte aufpassen. Denn hierbei kann es sich um eine Betrugsmasche handeln. Davor warnen Faktenprüfungsseiten wie «Mimikama.at» oder auch die Verbraucherzentralen.
Denn Berichten zufolge sollen Nutzer im Anschluss an das Telefonat Rechnungen oder Vertragsunterlagen bekommen haben. Das «Ja» wurde dabei als Vorwand genommen, dass Nutzer dem Vertrag zugestimmt hätten. In Extremfällen soll das «Ja» sogar im Nachhinein ins Telefongespräch so hineingeschnitten worden sein, dass es sich tatsächlich anhörte, als ob der Nutzer mit dem Vertrag einverstanden gewesen sei.
Laut der österreichischen Faktenprüfungsseite «Mimikama.at» soll es sich hierbei um eine noch aktuelle Masche handeln. Die unbekannten Anrufer stellen dabei Fragen wie «Hören Sie mich» oder «Können Sie mich gut verstehen?». Manchmal wird auch gefragt, ob tatsächlich der gewünschte Ansprechpartner am Telefon ist.
Solche Fragen sollen Nutzer dazu bringen, mit «Ja» zu antworten. Die Verbraucherzentrale rät, ein «Ja» zu vermeiden. Stattdessen können Nutzer auf die Frage «Hören Sie mich?» beispielsweise antworten: «Ich höre Sie». Auf die Frage «Können Sie mich verstehen?» antwortest du: «Ich verstehe Sie gut».
Wer im Anschluss an ein solches Telefonat doch eine unerwünschte Rechnung erhalten sollte, muss diese nicht bezahlen, schreibt die Verbraucherzentrale. Allerdings sollten sich Nutzer gegen die Forderungen wehren.
Musterbriefe gegen unberechtigte Forderungen wie Zeitschriftenabos findest du beim Schweizerischen Konsumentenbund oder bei der österreichischen Verbraucherzentrale. Musterbriefe gegen unberechtigte Forderungen eines Inkassobüros findest du hier.
Wer Spam-Anrufe vermeiden möchte, kann bekannte Nummern blocken. Wer sich von Anrufern bedrängt fühlt, sollte generell auflegen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO rät zudem Namen und Unternehmen des Anrufers sowie Datum, Uhrzeit und Telefonnummer und Inhalt des Gesprächs zu notieren. Denn unerlaubte Werbeanrufe trotz Sterneintrag können beim SECO gemeldet werden. Diese kann Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen. Das kannst du hier tun.
(avr/t-online)
Warum dröhnt bei diesen Sätze sogleich Rammstein durch meine Synapsen? 😁🤟
Ich sage immer ganz andere Sachen. 😇