Kim Dotcom scheint sich sicher zu sein: Mit seinem jüngsten Sieg vor Gericht sei die Auslieferung an die USA vom Tisch, twittert der umstrittene Internet-Unternehmer.
Was ist passiert?
Der in Neuseeland lebende Deutsche kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. US-Ankläger werfen dem Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Verletzungen im grossen Stil vor.
Wegen Verstössen gegen das Datenschutzgesetz muss Neuseelands Regierung nun aber dem Angeschuldigten eine beträchtliche Summe bezahlen. Dies hat das Menschenrechtsgericht des Landes am Montag entschieden.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom hatte 2015 von allen 28 neuseeländischen Ministern sämtliche privaten Informationen angefordert, die sie über ihn haben. Doch der von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwalt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, er sei «schikanös».
Ein schwerer Fehler.
Am Montag stellte das Gericht fest, dass die neuseeländische Regierung mit der Ablehnung von Dotcoms Ersuchen gegen das Datenschutzgesetz verstossen habe und umgerechnet knapp 53'000 Euro Schadenersatz zahlen müsse. Zudem werden die Regierung und die Ministerien angewiesen, alle relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Dotcom feierte seinen Sieg auf Twitter: «Nach Jahren der Beharrlichkeit ist die Zeit gekommen, wir haben gewonnen.» In einem weiteren Tweet behauptete der 44-Jährige zudem, auch die Möglichkeit, dass er an die USA ausgeliefert werde, sei mit der Entscheidung des Menschenrechtsgerichts «vorbei».
Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.
(dsc/sda/dpa, via Twitter)