Die Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz hat Anklage gegen die Verantwortlichen der Obligo AG erhoben. Sie sollen mit Porno-Abos gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen die Bestimmung des Strafgesetzbuches zur Pornografie verstossen haben.
Die Beschuldigten haben gemäss der Staatsanwaltschaft Konsumenten darüber getäuscht, sie würden ein Gratisangebot in Anspruch nehmen, das sich jedoch nach drei Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelte.
Zudem sollen die Beschuldigten verbotenerweise unter 16-jährigen Personen pornografisches Material zugänglich gemacht haben, wie die Staatsanwaltschaft March am Mittwoch mitteilte.
Die Vorwürfe reichen über fünf Jahre zurück. watson berichtete damals ausführlich in einer Artikel-Serie (siehe unten).
Die Nachrichtenagentur SDA-Keystone schreibt nun zu den damaligen Vorkommnissen: Mehrere Personen waren durch Anrufe auf ihre Mobiltelefone nach der Adresse gefragt worden. Wer seine Anschrift nannte, hatte darauf von einer Inkassofirma aus Lachen SZ eine Rechnung für ein Abonnement für Pornofilme aus dem Internet erhalten.
Nach mehreren Beschwerden von Nutzern hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Mai 2014 gegen den Anbieter sowie zwei Inkassofirmen Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft befand in der Folge, die Beschwerden seien unbegründet und verzichtete auf eine Strafuntersuchung.
Dagegen reichte das Seco eine Beschwerde ein. Aufgrund neuer Akten nahm die Staatsanwaltschaft 2015 die Untersuchung wieder auf. 2017 gab sie bekannt, dass man den Verdacht gegen die verantwortlichen Personen der PayPay AG und der Obligo AG nicht erhärten und kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen konnte.
Auch diesen Entscheid focht das Seco an. Das Kantonsgericht Schwyz fand, dass hinsichtlich des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs von einer zweifelhaften Rechtslage auszugehen sei und sich die materielle Beurteilung durch ein Gericht aufdränge. 2019 erhielt die Staatsanwaltschaft erneut den Auftrag, die Untersuchung wieder aufzunehmen.
Diese Untersuchungen gegen die Verantwortlichen der Obligo AG, der früheren PayPay AG, seien abgeschlossen. Sie müssten sich vor dem Bezirksgericht March verantworten. Ein weiterer Teil der Strafuntersuchung gegen eine unbekannte Täterschaft wurde sistiert. Gegen diese Sistierung erhob das Seco wiederum Beschwerde, die aber am 17. Februar abgewiesen wurde.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, es gingen bei ihr noch immer Verzeigungen der Polizei und direkte Strafanzeigen von Geschädigten gegen die Obligo AG ein. Die Verfahren werden bis zum rechtskräftigen Gerichtsentscheid sistiert. Da es sich bei der Obligo AG um ein Inkassounternehmen handle, weisen nicht alle Forderungen einen Zusammenhang mit dem Strafverfahren auf.
(dsc/sda)