Europas Taxifahrer sind in heller Aufregung, seit der kalifornische Taxivermittler Uber seine Dienstleistungen auf dem alten Kontinent anbietet. Denn mit dem Preis von Uber können sie nicht mithalten.
Auch in der Schweiz ist das amerikanische Start-up präsent: In der Stadt Zürich bekamen die Taxifahrer Mitte 2013 Konkurrenz. Seit diesem Jahr ist Uber auch in Genf und Basel vertreten. In Genf wurde gegen Uber bereits Beschwerde eingereicht und auch in Zürich wird die Kritik lauter.
Alles bloss Futterneid oder sind die Einwände berechtigt?
Mittels der gleichnamigen App können Uber-Kunden ein Fahrzeug mit Chauffeur bestellen, das sie von A nach B transportiert. Der Preis wird durch Uber mit einem Algorithmus festgelegt und unterscheidet sich je nach Nachfrage deutlich. Die Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte direkt über die App. Der Fahrer bezahlt für die Vermittlung des Kunden 20 Prozent des Fahrpreises an Uber, den Rest behält er für sich. In der Schweiz bietet Uber momentan folgende drei Dienste an:
In Zürich ist Uber mit allen drei genannten Angeboten präsent. In Basel und Genf wird vorerst nur UberX angeboten.
Uber bietet seine Dienste in über 240 Städten verteilt in 52 Ländern an. Über die Hälfte der Städte befinden sich in Nordamerika, dem wichtigsten Markt. Gleich danach folgt Indien als zweitgrösster Markt. Der Marktwert des kalifornischen Unternehmens wird gemäss dem «Wall Street Journal» auf 41,2 Milliarden US-Dollar geschätzt. Nicht zuletzt dank grosser Investitionen durch Google und Investmentfirmen. Der hohe Marktwert erstaunt, denn laut der «Neuen Zürcher Zeitung» dürfte der Jahresumsatz Ende 2014 bei mageren 400 Millionen US-Dollar liegen. Kommt dazu, dass das Geschäftsmodell scheinbar einfach zu kopieren ist. Bereits tummeln sich andere Anbieter wie «MyTaxi», «Wundercar» oder «Lyft» auf dem Markt.
Uber mischt einen Markt auf, der zu grossen Teilen staatlich reguliert ist. Das reicht von Kilometerabgaben über die Vergabe von Taxilizenzen bis hin zu Kursen für Fahrer. Der Hauptkritikpunkt an Uber ist, dass das Unternehmen diese Regulierungen umgeht. Dazu sagte Stefan Huwyler vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband gegenüber der «Handelszeitung»: «Es herrscht eine grosse Rechtsunsicherheit.» Uber trete nicht als klassischer Taxiunternehmer auf und erhalte dank geschicktem Nutzen von Gesetzeslücken und Vollzugsproblemen quasi eine Blankovollmacht.
Ein weiterer Kritikpunkt an Uber sind kurzfristige Preiserhöhungen. Prominentestes Beispiel dafür war die Geiselnahme in Sydney vor wenigen Tagen: Da die U-Bahn gesperrt wurde, erhöhte Uber seine Preise kurzerhand um mehr als das Doppelte. Das Taxiunternehmen führt damit ein, was man bei Fluggesellschaften längst kennt: dynamische Preismodelle. Je nach Nachfrage passt Uber den Preis an. Das ist all jenen ein Dorn im Auge, die Taxis als einen Teil des öffentlichen Verkehrs betrachten, um den beschwerdefreien Transport von Behinderten oder betagten Personen zu gewährleisten. Dazu brauche es auch berechenbare und fixe Preise, so die Uber-Kritiker. Zudem steige mit Uber die Gefahr, dass klassische Taxidienste künftig nicht mehr existieren werden. Leidtragende wären die Schwächsten der Gesellschaft.
In Belgien, Holland und Spanien wurde Uber bereits verboten. In Deutschland, Europas wichtigstem Markt, erwog der Landesgerichtshof Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Taxidienst, die er inzwischen wieder aufhob. In Frankreich wird der Dienst ab dem 1. Januar 2015 verboten. Ausserhalb Europas gibt es unter anderem Verbote in Indonesien, Thailand, Indien (Neu-Delhi) und den USA (Las Vegas, Portland). Ausserdem sind Klagen in Los Angeles und San Francisco hängig.
SP-Ständerat Roberto Zanetti wollte in einer Interpellation wissen, was der Bund von den neu aufkommenden Taxi-Apps hält und ob er sich vorstellen könne, dass Uber-Fahrer eine Zulassung brauchen. Der Bund will von einer Regulierung aber nichts wissen und schiebt die Verantwortung auf die Kantone ab. Denn diese stellen Zulassungsbewilligungen für Transporte mit Fahrzeugen bis neun Personen aus.
Bei den Kantonen tut sich zurzeit jedoch ebenfalls nichts. Denn Uber umgeht die kantonalen Taxiregelungen, indem sich das Unternehmen als Vermittler von Fahrern darstellt – und nicht als Taxiunternehmen. Da Uber-Fahrer zudem weder das gelbe Taxischild montieren noch feste Standplätze besetzen, sind sie laut eigenen Angaben zumindest in den bisher angebotenen Schweizer Städten von geltenden Taxiverordnungen ausgeschlossen.
Einzig in Genf tut sich etwas: Dort reichten die Taxifahrer Ende November Antrag auf dringliche, vorläufige Massnahmen gegen Uber ein. Der Vorwurf: unlauterer Wettbewerb.
Allgemein beantworten lässt sich diese Frage nicht. Rechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich sagt: «Tätigkeiten von Amateurfahrern bei UberPop sind aufgrund der fehlenden Gewerbsmässigkeit oft gar nicht geregelt.» Uber werde als gewerbsmässiger Vermittler von den meisten Verordnungen nicht erfasst. Die meisten Kantone und Gemeinden haben neue Dienstleistungen wie die von Uber noch gar nicht geregelt. Uber-Zürich-Chef Rasoul Jalali wähnt sich denn auch in Sicherheit: «UberPop ist legal. Es war uns sehr wichtig, dass UberPop innerhalb der bestehenden gesetzlichen Richtlinien lanciert werden konnte.»
Mit Basel lancierte Uber nach Genf und Zürich bereits den dritten Standort in der Schweiz. Die Erschliessung weiterer grosser Städte ist bereits geplant. Ausserdem steht ein neuer Service namens UberPool in den Startlöchern. Dieser verbindet Kunden, die zur gleichen Zeit eine ähnliche Route zurücklegen wollen – sie teilen sich den Preis. Ein weiterer Schritt in der Entwicklung der Fahrgemeinschaft.