Nach Amazon, Google und Meta hat das Bundeskartellamt in Deutschland auch für Microsoft eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb» festgestellt.
Mit dieser Feststellung ist die Bonner Behörde nun in der Lage, den weltgrössten Softwarekonzern einer schärferen Aufsicht zu unterziehen und Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb gefährden, zu untersagen.
Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, die Produkte von Microsoft seien in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig.
Dazu kämen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote.
Ein Sprecher von Microsoft erwiderte:
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von Microsoft über den europäischen Digital Market Act (DMA) hinaus ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur für Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte Gatekeeper-Funktion festgestellt.
Die Europäische Kommission prüft noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.
Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. «Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung Wettbewerbs-gefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.»
Das deutsche Kartellamt erhielt 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
(dsc/sda/awp/dpa)