Bundesrat steht bei geplanter Verschärfung der digitalen Überwachung auf die Bremse
Nachdem die Pläne der Regierung in der Vernehmlassung durchgefallen sind, lässt sie nun zunächst extern abklären, welche Auswirkungen die Neuerungen auf mitwirkungspflichtige Unternehmen haben.
VÜPF und BÜPF?
Das BÜPF und die VÜPF bilden zusammen das rechtliche Fundament für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz, also auch der digitalen Kommunikation über E-Mail und Apps.
Die VÜPF (Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) ist eine Verordnung auf Bundesebene. Sie soll die technischen und administrativen Details zur staatlichen Überwachung von Kommunikation regeln. Der Bundesrat will nun diese Verordnung überarbeiten und mit der geplanten Revision die digitale Massenüberwachung ausweiten.
Ziel ist gemäss Bund die Aufklärung schwerer Straftaten. Kritiker wie die Digitale Gesellschaft befürchten einen massiven Ausbau staatlicher Überwachung und eine Schwächung der Verschlüsselung.
Das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bildet die übergeordnete Grundlage. Darin ist vorgegeben, welche Behörde (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) unter welchen Bedingungen Leute überwachen dürfen.
Bild: Der Nachrichtendienst (NDB) unter Leitung von Serge Bavaud ist eine der Behörden, die Überwachungsmassnahmen anordnen können, um Bedrohungen wie Terrorismus oder Spionage abzuwehren.
Liegt die Regulierungsfolgenabschätzung vor, will der Bundesrat eine zweite Vernehmlassung durchführen, wie er am Mittwoch mitteilte. Dieser Wunsch kommt auch vom Parlament: Nationalrat und Ständerat nahmen je eine Motion aus der FDP-Fraktion an, die eine erneute Vernehmlassung fordert.
Grundlegende und massive Kritik am Ausbau der staatlichen Überwachung gab es auch seitens in- und ausländischer zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Was ist umstritten?
Der Bundesrat hatte Anfang 2025 zwei Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ein erstes Mal in die Vernehmlassung gegeben. Es ging unter anderem um eine «Definition für die Kategorien der Mitwirkungspflichten» der Anbieter von Kommunikationsdiensten, beispielsweise bei Überwachungen im Rahmen eines Strafverfahrens.
Das betrifft vor allem klassische Telekommunikationsdienste wie Swisscom, Sunrise und Salt. Doch auch Dienstleister wie Whatsapp, Threema, Protonmail oder Skype, die ohne eigene Infrastruktur Kommunikationsdienste erbringen – etwa Messaging-, VoIP-, VPN-, Cloud- oder E-Mail-Dienste – sind betroffen.
Bereits Firmen, die eine Dienstleistung für 5000 Nutzerinnen und Nutzer betreiben, hätten gemäss der ersten Vernehmlassungsvorlage Nutzende mittels Speichern der IP-Adresse identifizieren können müssen, was die Grünen kritisierten. Unternehmen mit über einer Million Nutzern sollten sechs Monate lang Randdaten wie etwa die Geo-Lokalisierung von Kundinnen und Kunden speichern müssen.
Diese «enorm ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung» verunmögliche das Betreiben von sicheren Messenger- oder Maildiensten und sei «ein massiver Eingriff» in die Privatsphäre, wurde kritisiert. Für die SVP etwa hat die Neufestlegung der Pflichten «offensichtlich das Potenzial», eine Reihe von KMU zu belasten statt sie zu entlasten.
Unternehmen wie Proton und Threema sehen laut dem Bericht des Bundesrates zur Vernehmlassung ihre Existenz bedroht. Sie würden erwägen, die Schweiz zu verlassen, hiess es dort. Dies gefährde den Ruf und die internationale Attraktivität der Schweiz als Standort für Innovation, Wirtschaft, technologische Souveränität und Vertraulichkeit.
Recht auf vertrauliche Kommunikation
Geltend gemacht wurde laut dem Bericht auch, dass die Revision das Recht auf vertrauliche Kommunikation untergraben würde. Das gälte nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Berufsgeheimnisträger wie Journalisten und Anwälte, sowie für schutzbedürftige Gruppen, wie Whistleblower oder Sans-Papiers.
Als problematisch angesehen wurde von zahlreichen Teilnehmenden, dass derart tiefgreifende Änderungen in Verordnungen geregelt werden sollten und nicht auf Gesetzesstufe. Mit diesem Vorgehen überschreite der Bundesrat seine Kompetenzen. Eine Parlamentsdebatte oder ein Referendum seien so nicht möglich.
(sda)
