Einer der sieben in der Schweiz inhaftierten FIFA-Funktionäre hat sich mit seiner Auslieferung an die USA einverstanden erklärt. Um wen es sich handelt und wann die Übergabe stattfinden wird, ist nicht bekannt.
Wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag mitteilte, konnte es die Auslieferung in einem vereinfachten Verfahren unverzüglich bewilligen. Der Name des Betroffenen wird auf dessen Wunsch vorerst nicht veröffentlicht.
Der Zeitpunkt der Überstellung wird aus Sicherheitsgründen und wegen des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls nicht bekannt gegeben. Gemäss Rechtshilfegesetz muss der Betroffene aber innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden.
Der Mann war am 27. Mai mit sechs anderen FIFA-Funktionären in Zürich festgenommen worden. In einer ersten Anhörung hatte er sich, wie alle anderen auch, einer Auslieferung an die USA noch widersetzt.
Die USA mussten deshalb ein formelles Auslieferungsersuchen stellen. Dieses traf am 1. Juli in Bern ein. Bei der erneuten Anhörung zum formellen Auslieferungsersuchen am (gestrigen) Donnerstag, erklärte sich der Betroffene gemäss BJ damit einverstanden, an die USA ausgeliefert zu werden.
Dem FIFA-Mann wird von der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, «im Zusammenhang mit dem Verkauf von Marketingrechten an verschiedene Sportvermarktungsfirmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen und für sich behalten zu haben», wie die BJ weiter mitteilte.
Dabei ging es um die Austragung von WM-Qualifikationsspielen, regionalen Fussballmeisterschaften sowie Kontinentalmeisterschaften in Nord- und Südamerika. Wegen dieser Handlungen sollen zwei Kontinentalverbände der FIFA sowie verschiedene Nationalverbände finanziell geschädigt worden sein.
Den FIFA-Funktionären drohen wegen organisierten Verbrechens, Betrug, Geldwäscherei und Bestechung Haftstrafen von bis zu 20 Jahren, wie das US-Justizdepartement anlässlich der Verhaftung mitgeteilt hatte. Sie sitzen derzeit in verschiedenen Gefängnissen im Kanton Zürich in Auslieferungshaft. Wegen Verdunkelungsgefahr wird der Kontakt unter den Inhaftierten unterbunden. (sda)