Bei der Flugzeugentführung vom Montag hätte die Luftwaffe allerdings auch nicht eingegriffen, wenn sie zum Zeitpunkt des Vorfalls verfügbar gewesen wäre. Die entführte Boeing der Ethiopian Airlines war im italienischen Luftraum von zwei Eurofightern der italienischen Armee begleitet worden.
Im französischen Luftraum übernahmen zwei Mirage 2000, die das Flugzeug bis nach Genf begleiteten, wo es gegen 6 Uhr landete. Auch wenn die Schweizer Luftwaffe vor 8 Uhr hätte fliegen können, wäre sie in diesem Fall für die wenigen Kilometer nicht zum Einsatz gekommen, sagte Maurer am Mittwoch vor den Medien in Bern. Die Schweiz verfüge über ein Abkommen mit Frankreich, das diesen Fall regle. Das Alarmsystem funktionierte laut dem Verteidigungsminister gut: Die italienische Armee habe die Schweizer Behörden bereits um 4.30 Uhr informiert.
Obwohl bei diesem Vorfall alles rund lief, will das Verteidigungsdepartement (VBS), dass die Schweizer Luftwaffe künftig nicht nur zu Bürozeiten, sondern rund um die Uhr einsatzbereit ist. Das VBS hat dazu das Projekt Ilana lanciert. Damit die Luftwaffe künftig zu jeder Uhrzeit ausrücken kann, müssten mehr als hundert Piloten ausgebildet und jährlich rund 30 Millionen Franken investiert werden, sagte Maurer.
Auch die Flugsicherung Skyguide müsste Anpassungen vornehmen. Eine 24-Stunden-Bereitschaft sei frühestens ab 2018 oder 2020 möglich. Ziel wäre, dass jederzeit ein Flugzeug innert höchstens 15 Minuten von Payerne VD aus starten könnte. Der Pilot würde in der Nähe der Maschine schlafen. Daneben müsste auch Bodenpersonal – beispielsweise Mechaniker – bereitstehen.
Das VBS möchte schrittweise vorgehen: Bevor die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr in drei Schichten möglich ist, wäre die Einführung von zwei Schichten möglich, wie Maurer sagte. Der Verteidigungsminister nutzte die Gelegenheit, um erneut für den Kauf der Gripen-Kampfjets zu werben, über den am 18. Mai abgestimmt wird. Fälle wie jener in Genf würden allerdings auch weitere Fragen aufwerfen, sagte Maurer – etwa die Frage, ob ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden dürfe. Solche Fragen seien im Militärgesetz zu regeln. (rar/sda)