Gesellschaft & Politik
Justiz

«Puber» darf keine Fussfesseln tragen und muss in U-Haft bleiben

Wegen Vorstrafen in der Schweiz

«Puber» darf keine Fussfesseln tragen und muss in U-Haft bleiben

11.06.2014, 16:0612.06.2014, 10:03
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Der Schweizer Graffiti-Sprayer «Puber» bleibt in Wien in Untersuchungshaft. Das teilte sein Verteidiger Roland Friis am Mittwoch der Nachrichtenagentur APA mit. Das Wiener Landesgericht lehnte am Freitag den Antrag von Friis auf Fussfesseln ab.

Als Begründung wurden laut Friis die Vorstrafen des Sprayers in der Schweiz genannt. Der 29-jährige «Puber» war am 6. März festgenommen worden. Er soll mit seinem Schriftzug in Wien Dutzende Hauswände besprüht haben.

Seit dem 9. März sitzt er wegen schwerer Sachbeschädigung in U-Haft. Obwohl er von einem grafologischen Gutachten belastet wird, auf dessen Basis ihm angeblich an die 100 Sprayereien zugerechnet werden können, hat er bisher seine Unschuld beteuert. (egg/sda)

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