Das dänische Parlament hat am Dienstag mit grosser Mehrheit eine Verschärfung der Asylregeln beschlossen. Flüchtlingen kann künftig Bargeld und Schmuck oberhalb von 10'000 Kronen (1500 Franken) abgenommen werden, um ihre Unterbringung mitzufinanzieren. Der Familiennachzug wird erschwert und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen verkürzt. Ziel der Regierung ist es, Flüchtlinge abzuschrecken.
Nach fast vierstündiger Debatte im Parlament stimmten 81 der 109 anwesenden Abgeordneten für die von der liberal-konservativen Regierung von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen eingebrachte Gesetzesinitiative. 27 votierten dagegen, einer enthielt sich. Das Gesetz muss nun von Königin Margrethe II. unterzeichnet werden und könnte Anfang Februar in Kraft treten.
Den unterstützten die Rechtspopulisten, die liberale Allianz, die Konservativen und der Grossteil der Sozialdemokraten.
Die Änderungen im Asylgesetz hatte Integrationsministerin Inger Støjberg am Montag in Brüssel verteidigen müssen. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, hatte die Verschärfung der Regeln zuvor kritisiert.
Die Verschärfung der Asylregeln stiess schon im Vorfeld auf Kritik. So wurde die Beschlagnahmung von Bargeld und Schmuck mit der Enteignung der Juden durch die Nazis verglichen.
Auch in Deutschland sind Flüchtlinge laut Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet, ihr Vermögen «aufzubrauchen», bevor sie Leistungen vom Staat erhalten, wozu auch die Unterkunft in Heimen gehört. Wie viel die Asylbewerber genau behalten dürfen und ob ihr Gepäck tatsächlich durchsucht wird, entscheiden die Bundesländer.
In der Schweiz wird Flüchtlingen ebenfalls Geld abgenommen, und zwar schon oberhalb von 1000 Franken (gut 900 Euro). Schmuck und andere Wertgegenstände dürfen sie aber behalten.
Ebenfalls zur Deckung von verursachten Kosten dient die sogenannte Sonderabgabe, mit der arbeitende Asylsuchende bis zu 10 Prozent ihres Lohnes abgeben müssen. Die Sonderabgabe beträgt total höchstens 15'000 Franken. Eingezogene Vermögenswerte können auch an diese Sonderabgabe angerechnet werden.
Asylbewerber dürfen in Dänemark künftig auch erst nach drei Jahren den Nachzug von Familienangehörigen beantragen, die Bearbeitung kann dann weitere Jahre dauern. Menschenrechtsgruppen sehen darin einen Bruch von UNO-Flüchtlingskonventionen.
Dänemark registrierte im vergangenen Jahr 21'000 Asylgesuche - bei 5,6 Millionen Einwohnern. In Schweden waren es 163'000 (bei 9,6 Millionen Einwohnern), in Deutschland knapp 477'000. (sda/afp/dpa/reu)