Fall Fernandes: Nun geht Ulmen juristisch gegen den «Spiegel» vor
Nach der Veröffentlichung schwerwiegender Anschuldigungen durch seine Ex-Frau, Collien Fernandes, hat der Schauspieler Christian Ulmen nun den Rechtsweg eingeschlagen. Sein Anwalt, der bekannte Medienrechtler Christian Schertz, hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den «spiegel»-Verlag eingereicht.
Die strittigen Publikationen
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stehen zwei Beiträge, die im März 2026 erschienen sind: Der Print-Artikel «Entblösst im Netz» in der Ausgabe vom 20. März. Und die Online-Berichterstattung unter dem Titel «Du hast mich virtuell vergewaltigt» vom 21. März.
Dem Verlag sei eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden, bestätigte das Landgericht Hamburg, wie die deutsche Wochenzeitung Die Zeit berichtete. Mit einer Entscheidung sei deshalb in den kommenden Tagen noch nicht zu rechnen.
Drei Kernpunkte
Ulmens Rechtsbeistand zielt mit dem Antrag auf drei spezifische Aspekte der Berichterstattung ab. Erstens soll der «Spiegel» es unterlassen, den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau erstellt oder verbreitet. Zweitens wehrt sich die Verteidigung gegen Formulierungen, die nahelegen, Ulmen habe Fernandes körperlich angegriffen, verletzt oder schwer bedroht. Und drittens werden Aussagen über eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 angegriffen.
Auslöser war eine umfassende Recherche des «Spiegel», in der Collien Fernandes schwere Anschuldigungen gegen ihren ehemaligen Partner erhob. Die Moderatorin gab an, Ulmen habe über Jahre hinweg Fakeprofile unter ihrem Namen betrieben. Dabei seien im beruflichen Umfeld manipulierte Nacktfotos und Sexvideos (Deepfakes) versendet worden.
Laut Fernandes habe Ulmen die Taten ihr gegenüber gestanden, nachdem sie Anzeige gegen unbekannt erstattet hatte. Diese Vorwürfe verbreitete die Schauspielerin zudem über ihren eigenen Instagram-Kanal. (val)
