Fall Fernandes: Deutsche Justiz nimmt Ermittlungen wieder auf
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland hat die Ermittlungen im Fall Collien Fernandes wieder aufgenommen. Dies bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Itzehoe auf Anfrage von t-online am Freitag. «Die Ermittlungen sind nach Prüfung der Medienveröffentlichungen wieder aufgenommen worden», so Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.
Der Fall nahm seinen Anfang im November 2024 mit einer Strafanzeige von Collien Fernandes. Die Moderatorin und Schauspielerin erstattete Anzeige gegen unbekannt. Darin ging es um den Vorwurf, dass sich eine unbekannte Person in den sozialen Medien als Fernandes ausgegeben haben soll. Nach Prüfung der Sachlage entschied die Staatsanwaltschaft in Berlin, das Verfahren nach Itzehoe abzugeben. Offenbar, weil Collien Fernandes in Schleswig-Holstein einen Wohnsitz hat und dort auf den Tatvorwurf aufmerksam wurde.
Das steckt hinter dem Fall
Doch die Ermittlungen verliefen im Sande, wurden am 23. Juni 2025 eingestellt. Die Begründung der Behörde: Fernandes habe es versäumt, erforderliche Unterlagen einzureichen. Seit vergangener Woche hat die Sache wieder Fahrt aufgenommen. Nachdem der «Spiegel» in einer viel diskutierten Titelgeschichte über Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen berichtet hatte, prüfte die Staatsanwaltschaft in Itzehoe, den Fall wieder aufzurollen.
Dies ist nun geschehen. Es werden sich jetzt «weitere Prüfungen dazu anschliessen», teilte Staatsanwalt Müller-Rakow t-online am Freitag mit. Die Entscheidung sei nach ausführlichen Diskussionen intern bereits am späten Mittwochnachmittag, dem 25. März 2026, gefällt worden.
«Weitere Auskünfte sind aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich», so Müller-Rakow abschliessend. Ob die Unterlagen von Collien Fernandes inzwischen bei der Behörde eingegangen sind, bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gehe auf die mediale Berichterstattung der vergangenen Tage zurück.
Offenbar kamen im Zuge der «Spiegel»-Geschichte neue Details ans Licht, die der Staatsanwaltschaft ausreichend erschienen, um im Fall Fernandes weiter zu ermitteln. Ob auch Christian Ulmen in der Sache angehört wird, ist noch unklar.
Was steht im betreffenden Paragrafen?
Die deutschen Ermittlungen drehen sich um den Paragrafen 202a StGB. Dieser wird im Gesetzbuch unter dem Begriff «Ausspähen von Daten» geführt. Dort heisst es: «Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»
Allerdings könnten die Ermittlungen auch auf zusätzliche Straftatbestände ausgeweitet werden. Nicht umsonst spricht der Staatsanwalt von «weiteren Prüfungen», die sich nun dem wiederaufgenommenen Verfahren anschliessen werden.
