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Deutsches Gericht kippt Einreisesperre für «den Mauretanier»

Deutsches Gericht kippt Einreisesperre für «den Mauretanier»

02.02.2026, 16:2602.02.2026, 16:26
FILE - In this photo, reviewed by U.S. military officials, the control tower is seen through the razor wire inside the Camp VI detention facility in Guantanamo Bay Naval Base, Cuba, April 17, 2019. (A ...
Der «Mauretanier» war 14 Jahre lang im US-Gefängnis Guantánamo inhaftiert. (Archivbild)Bild: keystone

Ein Mann, dessen Fall von Hollywood unter dem Titel «Der Mauretanier» verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen entschieden.

Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Damit bestätigten die Richter in Münster eine Entscheidung aus der Vorinstanz, allerdings mit einer anderen Begründung.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt, dass ein im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben werden muss. Das Verbot nachträglich mit Terrorgefahr zu begründen, sei nicht statthaft. Nach Überzeugung des OVG ist durch die in der Zwischenzeit erlangte niederländische Staatsbürgerschaft das 2000 auferlegte Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht mehr gültig.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das OVG liess wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Terrorgefahr offen

Auf die Frage, ob von dem Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht liess auch offen, ob eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könne.

Ursprünglich musste der heutige Niederländer 2000 aus Deutschland ausreisen, weil er wegen Sozialbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war. Zuvor hatte er bis 1995 in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik studiert. In seiner Heimat Mauretanien wurde er daraufhin 2002 nach Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt.

Kurz darauf landete er in Guantánamo und war von 2002 bis 2016 inhaftiert. In dem Lager wurde er nach eigener Aussage schwer misshandelt und gefoltert. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten.

Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein Werk «Das Guantánamo-Tagebuch» unter dem Titel «Der Mauretanier». Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos.

Motiv für die Klage des heutigen Schriftstellers

Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische Länder – auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland.

Aus diesem Grund, so sein Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor der Verhandlung in Münster, wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Für die Verhandlung in Münster hatte das OVG sein Erscheinen nicht angeordnet. (sda/dpa)

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