Am 1.Mai haben Demonstrationen Tradition. In manchen Teilen von Deutschland leider auch solche: Im sächsischen Plauen sind am Mittwoch wieder Anhänger der rechtsextremen Partei «Der III. Weg» mit Signalfackeln durch die Innenstadt marschiert. Der freie Journalist Felix M. Steiner filmte. Seine Videos gingen viral. Sogar die «New York Times» und die «BBC» berichten inzwischen von dem Umzug und den darauffolgenden, meist bestürzten, Reaktionen.
#Neonazis in #Plauen jetzt in der Schildstraße #pl0105 pic.twitter.com/EjpgJlxKnt
— Felix M. Steiner (@FelixMSteiner) 1. Mai 2019
Für besondere Aufregung sorgte auch diese völkische Darbietung eines Tanzes:
Damit nachher keiner sagt, ich lüge. #Plauen #NeonaziDisco #Volkstanz #pl0105 pic.twitter.com/fDrYc6qINY
— Felix M. Steiner (@FelixMSteiner) 1. Mai 2019
Steiner beschreibt in einem Artikel im Nachgang der Ereignisse, dass es solche Umzüge seit Jahren gebe. Der Titel lautet: «Neonazis in Plauen – neu ist nur die öffentliche Aufmerksamkeit». Nie sei allerdings die Aufmerksamkeit so gross gewesen wie in diesem Jahr.
Mit Pyrotechnik, Trommeln im Stile der Hitlerjugend und einheitlichen T-Shirts zogen am #1Mai rund 500 Neonazis durch #Plauen. #pl0105 pic.twitter.com/wF5H39rYHZ
— Jüdisches Forum (@JFDA_eV) 2. Mai 2019
Neben den Aufnahmen von der Demo selbst, ist aber vor allem eines schockierend: Polizei und Behörden wussten in Vornherein um das Ausmass des Aufmarsches. Aus polizeilicher Sicht, sei ein positives Resumé zu ziehen, sagte ein Polizeisprecher in einem Interview.
Nun fordern Parteien und Verbände – unter anderem die Linke, die Grünen und der Zentralrat der Juden – in Sachsen Aufklärung. Die zentralen Fragen drehen sich vor allem um die Uniform-ähnlichen T-Shirts der Demonstrierenden sowie um die Legalität der Bengalos, schreibt «Spiegel online».
"Stellt die Aufmachung der Versammlung des III. Wegs in Plauen eine verbotswidrige Uniformierung nach § 3 SächsVersG dar?" - Nach früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie des Oberlandesgerichtes Dresden war dies nicht der Fall. #pl0105 pic.twitter.com/cBG2iW0znt
— Polizei Sachsen (@PolizeiSachsen) 2. Mai 2019
Das deutsche Versammlungsgesetz verbietet es, «öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen», nur im Bundesland Bayern noch ergänzt durch: «...sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht».
Zumindest die Pyrotechnik war offenbar legal, wie die lokale Zeitung «Freie Presse» schreibt: Das zuständige Landratsamt habe 16 Fackeln zu Beginn und am Ende des Aufmarsches erlaubt. Sie zählten demnach 14.
(tam)