«Füdlitätsch» und «en Chlapf um d'Ohre»: Früher galten diese körperlichen Züchtigungsmassnahmen noch als normal in der Kindererziehung.
Dass dies heute nicht mehr so ist, musste gerade ein deutscher Staatsanwalt in Oldenburg feststellen. Bei einem Berufungsprozess gegen einen Mann, der seine Kinder jahrelang geschlagen hatte, setzte sich der Staatsanwalt dafür ein, den Vater nur milde zu bestrafen.
Begründet hat er dies mit der Bibel und einer angeblichen päpstlichen Segnung von Gewalt an Kindern. «Wer sein Kind liebt, der züchtige es», zitierte der Staatsanwalt aus der heiligen Schrift. Selbst Papst Franziskus hätte gesagt, dass es in Ordnung sei, wenn man seine Kinder «würdevoll» schlage.
In Deutschland ist das Schlagen von Kindern jedoch seit 20 Jahren verboten. Und auch die Bibel hat in einem säkularisierten Staat wie Deutschland nichts mehr in der Rechtsprechung verloren.
Laut «NDR» sei die Vorsitzende Richterin fassungslos gewesen ob der Aussagen des Staatsanwaltes. Auch die Staatsanwaltschaft selbst teilte am Donnerstag mit, dass die Behörde die «überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemässe Wortwahl» ihres Mitarbeiters bedauere. Religion hätte im Gerichtssaal nichts verloren, nur die Gesetze würden zählen.
Auf den Staatsanwalt könnte nun ein Disziplinarverfahren zukommen. Ganz sicher muss er der Behördenleitung jedoch sein Weltbild erklären. Ein «internes Aufarbeiten» wurde bereits aufgegleist.
Dem Angeklagten hat es indes nichts genützt: Er wurde zur fast gleichen Geldstrafe verurteilt wie von der Vorinstanz. Seine älteste Tochter hatte ihn angezeigt, nachdem er auf ihre jüngeren Geschwister losgegangen sei.
In der Schweiz hätte der Angeklagte vielleicht mehr Nachsicht vom Gericht bekommen. Zwar schreibt Artikel 11 der Bundesverfassung vor, dass Kinder ein Anrecht auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit haben. Nach wie vor gibt es jedoch kein Gesetz, das Gewalt in der Erziehung explizit untersagt. Ist keine Verletzung feststellbar, werden Tätlichkeiten nicht von Amtes wegen verfolgt. Nur die wenigsten Fälle führen daher zu einer Anzeige oder einem Prozess.
(dfr)
Das tolle Verhältnis zu meiner mittlerweile 20-jährigen Tochter hab ich mit Sicherheit mit aus dem Grund, weil sie immer zu uns kommen konnte, mit allem, egal was sie angestellt hat. Sie wusste, Sie hat, ausser Diskussionen, Rat und allenfalls Ermahnungen nichts zu befürchten...
Und was soll ich sagen... Sie ist toll! In vielen Dingen ist Sie heute für mich ein Vorbild und ich hoffe, ich war es - oder bin es noch - für sie... :)
Dabei verkennen sie, dass genau das der Schaden ist...