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Höchststrafe nach Terroranschlag von Halle

Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

21.12.2020, 11:1721.12.2020, 13:46

Halle: Rechtsextremist wollte Massaker in Synagoge anrichten

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Halle: Rechtsextremist wollte Massaker in Synagoge anrichten
In Deutschland hat ein schwerbewaffneter Täter versucht, in einer Synagoge in Halle/Saale ein Blutbad unter rund 80 Gläubigen anzurichten. Ein Augenzeuge hat ihn gefilmt, wie er mit seiner Pistole auf der Strasse auf Menschen schiesst. (Bild: Screenshot)
quelle: screenshot twitter
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Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag im ostdeutschen Halle ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Die Richter sprachen den 28-Jährigen am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten ausserdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Es sei ein «feiger Anschlag» gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge der ostdeutschen Stadt Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S.

halle prozess
Der Täter vor GerichtBild: Keystone

Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mit Hilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschliessend nahmen Polizisten ihn fest. Der Sachsen-Anhalter hat die Tat gestanden.

Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage. Der Prozess gilt als grösstes Strafverfahren in der Geschichte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Aus Sicherheits- und Platzgründen hatte das OLG die Verhandlung in den grössten Gerichtssaal des Bundeslandes in Magdeburg verlegt.

An 25 Prozesstagen befragte das Gericht dort insgesamt 86 Zeugen und 8 Sachverständige. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen, sie wurden von 23 Anwälten vertreten. Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet.

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll die Allgemeinheit vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe bereits verbüsst haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. (aeg/sda/dpa)

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