Der überharte Einsatz deutscher Polizisten gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch in einem Entscheid fest.
Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt. Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden.
Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen, lautete die Beurteilung des Verwaltungsgerichts.
Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am «Schwarzen Donnerstag» nach heftigen Druckstössen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten.
Das Milliardenprojekt «Stuttgart 21» im Bundesland Baden-Württemberg ist eines der umstrittensten Bauprojekte Deutschlands der vergangenen Jahre. Dabei soll der Bahnhof Stuttgarts zu einem Tiefbahnhof umgebaut werden. (sda/dpa)