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Mann flüchtet aus deutscher Psychiatrie – Rückflug kostet 195'000 Euro

Mann flüchtet aus deutscher Psychiatrie – Rückflug kostet 195'000 Euro

27.11.2025, 14:1427.11.2025, 14:14

Er entkam von Deutschland bis nach Kolumbien: Die Fahndung nach einem aus der Psychiatrie entwichenen 34-Jährigen sorgte im Sommer über Wochen für grosse Aufmerksamkeit.

Nun gab die Staatsanwaltschaft im süddeutschen Ansbach bekannt: Die Kosten für den Rückflug des Mannes nach Deutschland belaufen sich auf 195'000 Euro.

Grund für die hohe Summe ist demnach unter anderem, dass die Behörden einen Sonderflug organisierten, also eine Maschine charterten. Ein Linienflug kam nach Angaben von Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, nicht infrage. Für einen Direktflug nach Deutschland seien sie auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die keine gefesselten Passagiere mitnehme. Deshalb fiel die Entscheidung zum Charterflug.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann. Zunächst kommt das Bundesland Bayern dafür auf.

Die Vorgeschichte

Bei dem 34-Jährigen handelt es sich um den früheren Amokläufer von Ansbach im Jahr 2009. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Der angeklagte Amoklaeufer Georg R., Mitte, wird am Donnerstag, 29. April 2010, aus dem Landgericht Ansbach gefuehrt. Der angehende Abiturient war 17. September 2009 mit einem Beil, Messern und Brands ...
Der Amokläufer wird im April 2010, aus dem Landgericht Ansbach geführt.Bild: AP dapd

Seit Beginn des Jahres durfte der Mann als Teil der Therapie regelmässig die Forensische Psychiatrie in Erlangen zu Tagesausgängen verlassen. Von der behandelnden Klinik wird er heute als ungefährlich eingestuft.

Am 16. August kehrte der 34-Jährige von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Die Spur der Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt führte letztlich bis nach Kolumbien. Anfang September informierte die Staatsanwaltschaft über seine Festnahme. Strafbar machte sich der 34-Jährige nicht. Sein Entweichen gilt lediglich als Verstoss gegen die Hausordnung. Er muss aber mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungsmassnahmen rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Ansbach vermutet, dass der Mann Helfer hatte und durchleuchtet das Umfeld und mögliche Kontakte des Mannes. (sda/dpa)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Boomer & Boomer GmbH.
27.11.2025 16:05registriert Juli 2019
“Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann.”

Wenn ich da ehrlich bin müssten vielleicht auch noch andere zum Psychiater und nicht nur der Mann.
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Spektralist
27.11.2025 15:09registriert August 2025
Die unbefristete Unterbringung ist de facto eine Haftstrafe. Sonst hätte man ihn nicht zurückgeholt. Obwohl, auch dann vermutlich nicht.
Es stellt sich die Frage nach dem Geld.
Während er in der psychiatrischen Haft ist, kann er kein Geld verdienen. Seine Unterbringung kostet aber. Sehr viel sogar.
Ihm die Rechnung zuzuweisen, ist höchstens ein mentaler Schachzug, denn abbezahlen wird er das nie können.

Wer also bezahlt seine Rechnungen?
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Dörfu
27.11.2025 16:16registriert Januar 2019
Das nächste Mal gleich ein Flugzeug kaufen,
so ist fürs übernächste Mal bereits vorgesorgt.
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