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XL-Bully beisst Mann zu Tode – Besitzer muss 12 Jahre in Haft

Ein amerikanischer XL Bully.
Ein amerikanischer XL Bully.bild: Cheshire Police

XL-Bully beisst Mann zu Tode – Besitzer muss 12 Jahre in Haft

17.04.2026, 20:0617.04.2026, 20:06

Der Besitzer eines XL-Bully-Hundes ist zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil das Tier einen 84 Jahre alten Mann in Nordwestengland zu Tode gebissen hat. Der angegriffene Mann sei im Februar 2025 abends auf dem Heimweg von einem Pub in der Einfahrt eines Hauses von dem Hund attackiert worden, wie die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf Gerichtsangaben berichtete. Der Mann sei seinen Verletzungen schliesslich einen Monat nach dem Angriff erlegen.

Vor Gericht sei von «katastrophalen Gesichtsverletzungen» die Rede gewesen. Der Angriff habe 45 Minuten gedauert. Währenddessen sei das Opfer die ganze Zeit bei Bewusstsein gewesen und habe unerträgliche Schmerzen erlitten. Bewaffnete Polizisten erschossen den 46 Kilogramm schweren Hund namens «Toretto» mit zehn Schüssen, schreibt PA. Später hätten Untersuchungen ergeben, dass Toretto bereits angefangen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.

XL-Bullies sind in Grossbritannien verboten

Der 31-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich ausser Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Ein «Katalog von Versäumnissen» habe zu dem Angriff geführt. So sei der Hund nur unzureichend – auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem Riegel – gesichert gewesen. Der Hundebesitzer bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist in Grossbritannien die Haltung von XL-Bullies untersagt, es sei denn, sie waren bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots registriert.

In Deutschland ist der Amerikanische XL Bully bisher nicht als Rasse klassifiziert und taucht deshalb in den Listen mit gefährlichen Hunden nicht auf – im Gegensatz zu Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für sie gilt auch ein Importverbot. Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. (sda/dpa)

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88 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mosaik_der_Kulturen
17.04.2026 22:53registriert November 2025
Als Hundefreund und ehemaliger Halter kann ich einfach nicht nachvollziehen, weshalb es solche Rassen sein müssen. Der einzige Grund den ich bisher festgestellt habe ist ein kleines Ego in Kombination mit einem Mikropenis.
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Pummelfee
17.04.2026 23:01registriert Mai 2020
Solche Hunderassen braucht es ganz einfach nicht. Es gibt über 400 Hunderassen. Da wird wohl jeder Hundefan einen finden, der ihm gefällt und kein Listenhund ist. Ich habe eine Bekannte, die hält einen Chihuahua, findet Amstaffs toll, geht mit ihrem Minihund aber nicht in den Wald, weil sie sich vor grossen Hunden fürchtet. Es gibt einfach Leute, die sollten gar keine Hunde halten. Da ist das Chaos vorprogrammiert.
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Ich-möchte-verstehen
17.04.2026 21:47registriert April 2022
Jeder Vorfall wie dieser bedaure ich als Hundefreund zu tiefts - das darf nicht passieren! Warum will jemand diese Rasse? Ich habe eine tschechische Wolfshündin und wurde mit dieser Frage auch schon konfrontiert. Jede Hunderasse hatte ursprünglich einen ökonomischen Zweck: Beschützen, Jagen, Suchen, Schlitten ziehen, ... leider auch Hundekämpfe, ... wenn wir einen Hund wollen müssen wir wissen, wofür die Rasse ursprünglich gezüchtet wurde und wenn wir diesen Trieb nicht 1:1 befriedigen können muss es dafür Ersatz geben, die dem Tier gerecht werden. Bei Kampfhunden gibt es die nicht.
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