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XL-Bully beisst Mann zu Tode – Besitzer muss 12 Jahre in Haft

Ein amerikanischer XL Bully.
Ein amerikanischer XL Bully.bild: Cheshire Police

XL-Bully beisst Mann zu Tode – Besitzer muss 12 Jahre in Haft

17.04.2026, 20:0617.04.2026, 20:06

Der Besitzer eines XL-Bully-Hundes ist zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil das Tier einen 84 Jahre alten Mann in Nordwestengland zu Tode gebissen hat. Der angegriffene Mann sei im Februar 2025 abends auf dem Heimweg von einem Pub in der Einfahrt eines Hauses von dem Hund attackiert worden, wie die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf Gerichtsangaben berichtete. Der Mann sei seinen Verletzungen schliesslich einen Monat nach dem Angriff erlegen.

Vor Gericht sei von «katastrophalen Gesichtsverletzungen» die Rede gewesen. Der Angriff habe 45 Minuten gedauert. Währenddessen sei das Opfer die ganze Zeit bei Bewusstsein gewesen und habe unerträgliche Schmerzen erlitten. Bewaffnete Polizisten erschossen den 46 Kilogramm schweren Hund namens «Toretto» mit zehn Schüssen, schreibt PA. Später hätten Untersuchungen ergeben, dass Toretto bereits angefangen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.

XL-Bullies sind in Grossbritannien verboten

Der 31-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich ausser Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Ein «Katalog von Versäumnissen» habe zu dem Angriff geführt. So sei der Hund nur unzureichend – auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem Riegel – gesichert gewesen. Der Hundebesitzer bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist in Grossbritannien die Haltung von XL-Bullies untersagt, es sei denn, sie waren bereits vor dem Inkrafttreten des Verbots registriert.

In Deutschland ist der Amerikanische XL Bully bisher nicht als Rasse klassifiziert und taucht deshalb in den Listen mit gefährlichen Hunden nicht auf – im Gegensatz zu Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für sie gilt auch ein Importverbot. Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. (sda/dpa)

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