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Nach Rechtsrutsch in Polen: EU-Kommission schickt Warnbrief

Zehntausende Polen demonstrieren gegen die Politik.
Zehntausende Polen demonstrieren gegen die Politik.
Bild: EPA/PAP

Polen hat das Verfassungsgericht faktisch entmachtet – Jetzt schickt die EU einen Warnbrief

Brüssel kritisiert die faktische Entmachtung des polnischen Verfassungsgerichts scharf. In einem Brief an die nationalkonservative Regierung in Warschau fordert die EU-Kommission, den Schritt zu überprüfen.
24.12.2015, 03:4124.12.2015, 06:09
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Die EU-Kommission interveniert einem Medienbericht zufolge in Polen wegen der dort drohenden Blockade des Verfassungsgerichts. In einem Brief fordert die Kommission demnach, dass die polnische Regierung das entsprechende Gesetz aufschiebt und überprüft.

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«Die Rechtsstaatlichkeit gehört zu den gemeinsamen Werten, auf denen die Europäische Union gegründet ist», zitiert die «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstagausgabe) aus einem Schreiben des Ersten Vize-Kommissionspräsidenten Frans Timmermans an Aussenminister Witold Waszczykowski und Justizminister Zbigniew Ziobro.

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit

Die EU-Kommission verfolge daher sehr genau Entwicklungen, welche die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedstaates in Zweifel ziehen könnten. Dies gelte «zum Beispiel, wenn die Integrität, Stabilität und das ordnungsgemässe Funktionieren eines nationalen Verfassungsgerichts unterminiert wird». Bei der Kommission war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Polens rechtsnationale Partei «Recht und Gerechtigkeit» (PiS), die bei der Parlamentswahl im Oktober die absolute Mehrheit in Polen gewann, baut seither das politische System des Landes um.

Am Dienstagabend beschloss das Parlament in Warschau eine umstrittene Gesetzesänderung, die dem Verfassungsgericht nach Einschätzung des Gerichts selbst die Unabhängigkeit nimmt. Das Gesetz schreibt unter anderem künftig für Entscheidungen eine Zweidrittel-Mehrheit bei Richterentscheidungen vor. (dwi/sda/reu)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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rodman
24.12.2015 06:54registriert Juli 2015
Interessant. Die Schweiz kennt nur eine sehr eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit (insbesondere nicht für erlassene Gesetze). Von daher ist dieser Aspekt der Rechtsstaatlichkeit in Polen immer noch mehr ausgebaut als bei uns.
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