In Indien soll gleichgeschlechtlicher Sex nicht mehr bestraft werden. Das entschied das oberste Gericht des asiatischen Landes laut Rechtsanwälten und Aktivisten am Donnerstag.
Die Richter hätten befunden, eine Kriminalisierung sexueller Handlungen verstosse gegen die indische Verfassung, sagte Rechtsanwalt Pranav Prakash, der am Gericht anwesend war. Mit ihrer Entscheidung strichen die Richter den 156 Jahre alten Paragrafen 377 teilweise aus dem indischen Strafgesetzbuch. Das darin ebenfalls geregelte Verbot von Sex mit Tieren bleibt den Angaben zufolge aber bestehen.
Nach dem Passus aus dem Jahr 1862 konnten homosexuelle Akte mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden – auch wenn sie im Privaten und mit Einverständnis unter Erwachsenen stattfanden. Zwar wurden offenbar nur wenige Menschen nach diesem Gesetz bestraft. Doch Kritiker bemängeln, es sei unter anderem von Polizisten genutzt worden, um Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender zu belästigen.
Ein erster Vorstoss, sexuellen Kontakt unter Homosexuellen zu entkriminalisieren, war 2013 vom obersten Gericht Indiens noch gestoppt worden. (sda/dpa)