Ein UNO-Gremium hat den Zwangsaufenthalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London als «willkürliche Inhaftierung» eingestuft. Der Australier müsse dafür von Grossbritannien und Schweden entschädigt werden, erklärte die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in Genf.
Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Assange hatte sich wegen einer drohenden Festnahme durch Grossbritannien und eine anschliessende Überstellung nach Schweden im Sommer 2012 in die Botschaft geflüchtet.
Die britische Regierung hält von der Empfehlung des UNO-Gremiums jedoch wenig und hält an ihrem bisherigen Kurs fest.
Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als «willkürliche Inhaftierung» durch die UNO-Experten ändere nichts an der Haltung Grossbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher am Freitag. London weise diese «Behauptung kategorisch zurück» und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.
Assange sei «niemals» von Grossbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort. Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Grossbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein «diplomatisches Asyl» erkenne London nicht an, hiess es weiter.
#BREAKING Britain rejects UN panel ruling on Assange: government
— AFP news agency (@AFP) 5. Februar 2016
Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als «willkürliche Inhaftierung»: Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe in Genf «nicht einverstanden», erklärte das schwedische Aussenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UNO-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.
#BREAKING Sweden says 'does not agree' with the UN panel ruling on Assange
— AFP news agency (@AFP) 5. Februar 2016
(sda/afp/dpa/cma)