Popstar Justin Timberlake hat sich angesichts von Vorwürfen der Trunkenheit am Steuer vor einem Gericht im US-Bundesstaat New York schuldig bekannt. Zuvor hatte sich der 43-Jährige mit der Staatsanwaltschaft des Bezirks Suffolk östlich von New York auf einen Deal geeinigt: Timberlake bekannte sich vor Gericht schuldig, jedoch nur des geringeren Vergehens - des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Nach Angaben des TV-Senders CNN muss der Musiker dafür nun 25 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 500 Dollar Strafe zahlen. Ausserdem wird ihm sein Führerschein für 90 Tage entzogen.
Timberlake war Mitte Juni in Sag Harbor, etwa 150 Kilometer östlich der Millionenmetropole New York, wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet und angeklagt worden. Laut einem Polizeibericht versäumte er es unter anderem, an einem Stoppschild anzuhalten. Ein Beamter sagte laut einem Gerichtsdokument, Timberlakes Atem habe stark nach Alkohol gerochen. Der Popsänger sei unsicher auf den Beinen gewesen.
Nach einer Nacht auf der Wache sei Timberlake freigelassen worden. Der von der Polizei veröffentlichte sogenannte «Mug Shot», das Polizeifoto des ernst in die Kamera schauenden Weltstars in Gewahrsam, verbreitete sich im Internet viral. Der 43-Jährige ist mit der Schauspielerin Jessica Biel verheiratet und hat zwei Kinder.
Timberlake war am Freitag mit einem schwarzen Shirt unter einem schwarzen Cardigan zu der Anhörung im Gericht im wohlhabenden Ort Sag Harbor erschienen. Um seinen Hals trug er eine doppelreihige Perlenkette, als er nach dem Termin vor die wartenden Medien trat, nahm er seine Sonnenbrille ab.
«Ich versuche, sehr hohe Massstäbe an mich selbst anzulegen», sagte Timberlake. Daran sei er in diesem Fall jedoch gescheitert. «Setzt Euch nicht ans Steuer eines Autos, auch wenn ihr nur einen Drink getrunken haben», adressierte er seine Fans. Er habe einen Fehler gemacht. «aber ich hoffe, dass jeder, der gerade zuschaut und zuhört, aus diesem Fehler lernen kann.»
Der Verteidiger des Anwalts, Ed Burke, betonte, dass sein Klient in der Juninacht innerhalb von zwei Stunden nur einen Drink getrunken habe. Er sei nicht betrunken gewesen und gegenüber der Polizei «höflich, kooperativ und respektvoll». (hkl/sda/dpa)