Nach den Vorwürfen des Missbrauchs gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann ermittelt jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft in zwei Fällen gegen den Frontmann der Band, wie die «Bild»-Zeitung und andere Medien übereinstimmend berichten.
Somit besteht nach Paragraf 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) ein Anfangsverdacht gegen Lindemann. Gegen den Sänger von Rammstein sind zwei Anzeigen gestellt worden. Eine soll bei der Berliner Polizei eingegangen sein, die andere direkt bei der Berliner Staatsanwaltschaft.
(t-online, Seb, ann)