Schwarzfahrer sollen nicht mehr in den Knast – doch es gibt Widerstand
Ins Gefängnis wegen ein paar Euro? Weil man etwa von Berlin-Alexanderplatz bis Berlin-Wannsee ohne Billet in der S-Bahn unterwegs war? In Deutschland kann so etwas passieren. Denn dort begeht, wer ohne Ticket in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, eine Straftat. Und die kann einen im Extremfall sogar hinter Gitter bringen.
Seit Jahren wird darüber debattiert, ob das sinnvoll ist. Nun macht die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) deutlich, dass sie eine Änderung möchte. «Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung», sagte sie der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Man müsse sich angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse die Frage stellen: «Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schliesslich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?»
Auf keinen Fall, findet die «Initiative Freiheitsfonds», die seit 2021 1679 Menschen freigekauft hat, die wegen Schwarzfahrens in den Knast kamen. Die Rechtsgrundlage findet sich in Paragraf 265a des deutschen Strafgesetzbuches (Erschleichen von Leistungen), der während der NS-Zeit im Jahr 1935 eingeführt wurde.
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird fällig, wenn jemand eine Geldstrafe, die nach der Öffi-Nutzung ohne Ticket fällig wird, nicht zahlen kann. Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2024 rund 144'000 Fälle von erschlichenen Leistungen registriert. Rund 9000 Menschen davon gehen ins Gefängnis. Laut der «Initiative Freiheitsfonds» sind die meisten von ihnen arbeitslos (87 Prozent). 15 Prozent haben keinen festen Wohnsitz, 15 Prozent sind suizidgefährdet.
Hohe Kosten der Verfahren
Nicht nur Ministerin Hubig und die Initiative weisen auf die Kosten hin, die für den Staat anfallen, sondern auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Dieser geht davon aus, dass sich die Kosten für Strafverfolgung und Haftstrafen auf 200 Millionen Euro jährlich belaufen – finanziert von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Schwarzfahren sei ein «Armutsdelikt», sagt DAV-Sprecher Swen Walentowski und kritisiert, dass Forderungen von Verkehrsbetrieben überhaupt strafrechtlich abgesichert werden: «Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.»
Der 2025 abgewählten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP war die Kriminalisierung von Schwarzfahren auch ein Dorn im Auge. Marco Buschmann (FDP), der damalige Justizminister, wollte Schwarzfahren 2024 zur Ordnungswidrigkeit herabstufen, aber zu einer Reform kam es nicht mehr.
Jetzt muss Hubig erst einmal den Koalitionspartner überzeugen. Das dürfte schwierig werden. «Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union nicht geben», sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der «Rheinischen Post» und der Funke Mediengruppe.
Denn es handle sich beim Fahren ohne Ticket «nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt». Krings befürchtet, dass ohne das Damoklesschwert der Strafbarkeit viel mehr Menschen ohne Fahrschein unterwegs sein würden und warnt: «Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen.» Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): «Wer diesen Straftatbestand abschafft, hebelt ein zentrales Steuerungsinstrument des Rechtsstaats aus.»
