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Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle in der Kirche

Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle in der Kirche

09.05.2019, 12:2509.05.2019, 13:25
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epa07555320 Pope Francis during the weekly general audience in Saint Peters Square, Vatican City, 08 May 2019. EPA/ANGELO CARCONI
Bild: EPA/ANSA

Papst Franziskus hat für die gesamte katholische Kirche eine Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen. Für Kleriker und Ordensleute wird ab Juni die Verpflichtung eingeführt, innerhalb der Kirche Missbrauchs- und Vertuschungsfälle umgehend anzuzeigen.

Dies teilte der Vatikan am Donnerstag mit. «Während diese Verpflichtung bis dato in einem gewissen Sinne dem persönlichen Gewissen überlassen war, wird sie nunmehr zu einer universell gültigen Rechtsvorschrift», erklärte der Chefredakteur der Kommunikationsabteilung des Vatikans, Andrea Tornielli. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. Eine Meldepflicht an staatliche Stellen ist allerdings nicht vorgesehen.

In dem apostolischen Schreiben «Vos estis lux mundi» (Ihr seid das Licht der Welt) heisst es zudem, die katholischen Diözesen in aller Welt müssten bis spätestens Juni nächsten Jahres «ein oder mehrere dauerhafte und der Öffentlichkeit leicht zugängliche» Anlaufstellen für Anzeigen einrichten.

Die katholische Kirche steckt seit Jahren wegen Missbrauchsskandalen in vielen Ländern der Welt in einer ihrer schwersten Krisen. Während des Pontifikats von Franziskus' Vorgänger Benedikt XVI. kam ans Licht, dass sich massenhaft Geistliche an Kindern vergangen hatten und von Oberen gedeckt wurden. Franziskus stand nun stark unter Druck, seinen Worten von einer «Null Toleranz»-Politik auch Taten folgen zu lassen.

Das nun veröffentlichte sogenannte Motu proprio ist eine Folge des Anti-Missbrauchsgipfels, zu dem der Papst Ende Februar die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in den Vatikan geladen hatte. Danach war kritisiert worden, dass der Pontifex keine umfassenden Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern unternommen hatte. Zuletzt stellte Franziskus einzig für den kleinen Vatikanstaat – in dem kaum Kinder leben – entsprechende Regeln auf. (aeg/sda/dpa)

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4 Kommentare
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Ueli der Knecht
09.05.2019 13:37registriert April 2017
"Eine Meldepflicht an staatliche Stellen ist allerdings nicht vorgesehen."

Nur staatliche Stellen, sprich die Strafverfolgungsbehörden, sind legitimiert und befähigt, solche Vorfälle zu untersuchen. Bei internen Untersuchungen besteht sowieso ein Interessenskonflikt.

Professionell geht anders. Diese Alibiübung dient wiedermal nur der Vertuschung.
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