Nach dem Eindringen von mehreren Drohnen in den polnischen Luftraum hat die Regierung in Warschau Konsultationen nach Artikel 4 des Nato-Vertrags mit den Verbündeten beantragt. Das sagte Regierungschef Donald Tusk im Parlament in Warschau. «Wir erwarten deutlich mehr Unterstützung bei der Verteidigung des polnischen Luftraums», betonte Tusk. Diese Provokation überschreite die bisherigen Grenzen.
Der Artikel 4 des Nato-Vertrags sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von aussen gefährdet sieht. Konkret heisst es darin: «Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.» Konkrete Konsequenzen müssen die Konsultation der Artikel-4-Beratungen nicht haben. Theoretisch könnte aber etwa in Folge die Luftraumüberwachung über die Nato verstärkt werden.
Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen – zuletzt am 24. Februar 2022, dem Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. Beantragt wurde das damals von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei.
Dass Polen nach dem Vorfall um militärische Unterstützung der Allianz nach Artikel 5 bittet, galt als sehr unwahrscheinlich – auch weil dies ein erhebliches Eskalationsrisiko bergen würden. Artikel 5 des Nato-Vertrags regelt die Beistandsverpflichtung in der Allianz und besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Alliierte als ein Angriff gegen alle angesehen wird. (sda)