Deutscher klagt, weil alle Liegen mit Handtüchern besetzt waren – und bekommt recht
Es ist eines der Deutschen-Klischees schlechthin: Wenn unsere nördlichen Nachbarn ihre wohlverdienten Sommerferien in Spanien, Italien oder Griechenland antreten, marschieren sie im Hotel noch vor dem Frühstück an den Pool und markieren «ihren» Liegestuhl per Handtuch. Nur so kann im weiteren Verlaufe des Tages dann auch mit Sicherheit dem Bräunungsprozess gefrönt werden. Auch, wenn es sich nur um eine Kurzsession handelt und der Liegestuhl während eines Grossteils des Tages leer, aber dennoch reserviert bleibt.
Etwas ironisch mutet es deshalb schon an, dass nun ausgerechnet ein Deutscher gegen liegestuhlreservierende Mittouristen geklagt hat. Doch der 48-jährige David Eggert wollte sich nach seinem Familienurlaub auf der griechischen Insel Kos nicht bieten lassen, was er dort erlebt hatte. Gegenüber der Bild-Zeitung erzählt er vom Handtuch-Krach im Fünf-Sterne-Hotel, in dem er mit seiner Familie während zwölf Tagen residierte. «Das war ein super Hotel, sehr gross, fünf Sterne, sechs verschiedene Pools und etwa 400 Liegen.» Knapp 7200 Euro liess sich die Familie den vermeintlichen Erholungstrip kosten.
Doch die Liegestuhlreserviererei am Pool scheint ein unabhängig von der Hotel-Preisklasse auftretendes Phänomen zu sein. So sicherten sich andere Reisende ihre Liegen ebenfalls bereits frühmorgens. Die Familie Eggert blieb in dem unerbittlichen Handtuchkonflikt chancenlos. Während den gesamten zwölf Tagen im Resort konnte sie sich keinen Liegestuhl sichern, nicht einmal für ein paar Stunden. Eggert: «Wir haben jeden Tag eine halbe Stunde nach einer freien Liege gesucht.»
Seine Kinder hätten sich dann jeweils einfach mit Handtüchern auf den Boden neben dem Pool gelegt. Was die Empörung Eggerts noch verschärfte: Viele der mit Tüchern reservierten Stühle blieben laut seiner Aussage teils stundenlang leer. Beschwerden beim Hotel und auch beim Reisebüro blieben wirkungslos. Und die Handtücher von fernbleibenden Hotelgästen selbst entfernen? Eggert zur «Bild»:
Doch die Handtuch-Situation liess dem 48-Jährigen nach den Ferien keine Ruhe. Er forderte vom Reisebüro eine Entschädigung für den Tüchli-Stress. Dieses bot ihm 350 Euro an, was Eggert ablehnte. Dass er schlussendlich vor Gericht zog, hing mit der Antwort des Reiseveranstalters zusammen: Laut Eggert schrieb ihm dieser, er solle die Liegestuhlsuche am Pool während den Ferien als «eine Art Urlaubs-Challenge» sehen. Wer früher aufstehe, gewinne. Der Familienvater empfand die Antwort als «Frechheit». Deshalb reichte er Klage ein.
Nun gibt es immerhin ein Mini-Happy-End für die Eggerts: Das Amtsgericht Hannover gab ihnen recht. Das Reisebüro muss die Familie für zehn der zwölf Tage (der An- und Abreistag sind ausgeschlossen) mit einer 15-Prozent-Rückerstattung entschädigen, insgesamt sind das 986,70 Euro.
(con)
