Der russische Strafvollzug hat gegen den Kremlgegner Alexej Nawalny eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der 44-Jährige habe gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstossen und insgesamt sieben Mal die Meldepflicht bei den russischen Behörden verletzt, hiess es vor Gericht.
Zudem forderte der Strafvollzug eine Geldstrafe von 500'000 Rubel (rund 5900 Franken), wie russische Agenturen aus dem Gerichtssaal am Dienstag meldeten.
Der Strafvollzug hatte bereits zuvor erklärt, dass er die Bewährungsstrafe gegen Nawalny aus dem umstrittenen Verfahren von 2014 in echte Haft umwandeln lassen wolle. Das Vorgehen steht als politisch motiviert in der Kritik. Der Staatsmacht rüstete sich gegen Proteste von Nawalnys Unterstützern. Es gab mehr als 120 Festnahmen, wie das unabhängige Portal ovdinfo.org berichtete.
Die Verhandlung am Moskauer Stadtgericht lief unter einem beispiellosen Polizeiaufgebot ab. Das Moskauer Stadtgericht wurde von Hundertschaften der auf Anti-Terror-Einsätze spezialisierten Sonderpolizei OMON bewacht und weiträumig abgesperrt mit Metallgittern, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur vor Ort berichtete.
Navalny jokes at the start of the hearing when the judge asks about his current address: I currently live at the Matrosskaya Tishina prison.
— Nataliya Vasilyeva (@Nat_Vasilyeva) February 2, 2021
Nawalny überlebte im August nur knapp einen Mordanschlag mit dem international geächteten chemischen Kampfstoff Nowitschok. Der 44-Jährige macht für das Attentat Putin und Agenten des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB verantwortlich. Nawalny sieht den Prozess als Strafe des Kreml dafür, dass er nicht gestorben ist. Putin und der FSB hatten die Vorwürfe des Anschlags zurückgewiesen.
In seiner Zeit in Deutschland, als er sich von dem Attentat erholte, soll Nawalny sich nicht – wie in dem früheren Verfahren vorgeschrieben – bei den russischen Behörden gemeldet haben. Der Strafvollzug warf ihm nun vor Gericht vor, in Deutschland Sport getrieben und sich frei bewegt zu haben, ohne seinen Meldepflichten in Moskau nachzukommen.
Das Vorgehen der russischen Justiz hatte international Entsetzen ausgelöst. (sda/dpa)