Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Verhängung von zehn Monaten Hausarrest gegen den Kremlkritiker Alexej Nawalny verurteilt. Die Strassburger Richter sehen hinter dem 2014 angeordneten Arrest politische Gründe, wie es in einem am Dienstag schriftlich verkündeten Urteil heisst.
Die Einschränkungen, die Nawalny auferlegt wurden, hätten dem Ziel gedient, politischen Pluralismus in Russland zu unterdrücken. Es ist bereits das zweite Mal, dass Moskau wegen seines politisch motivierteren Vorgehens gegen den Oppositionellen verurteilt wurde.
Der russische Staat muss Nawalny nun mehr als 22'600 Euro Entschädigung zahlen - auch weil Nawalnys Menschenrechte auf Freiheit und auf freie Meinungsäusserung verletzt worden seien. Die Entscheidung der Richter ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sie kann sowohl von Moskau als auch von Nawalny innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
Nawalny gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition. Russische Richter hatten den Hausarrest gegen ihn im Jahr 2014 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen angeordnet.
Laut Menschenrechtsgerichtshof musste Nawalny eine elektronische Fussfessel tragen, durfte nur mit seinen nahen Familienangehörigen sowie seinen Anwälten kommunizieren und weder Briefe schreiben noch sich im Internet zu Wort melden. Nach seiner Verurteilung wegen Geldwäsche beendete Nawalny den Hausarrest eigenmächtig. (aeg/sda/dpa)