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Schweiz erhält Uno-Mandat für Treffen zum Nahost-Konflikt

A seat for the Palestinian Representative to the U.N. is seen during the 79th session of the United Nations General Assembly, Tuesday, Sep. 10, 2024. (AP Photo/Yuki Iwamura)
In New York findet die 79. UNO-Generalversammlung statt.Bild: keystone

Schweiz will Nahost-Konferenz über Völkerrecht einberufen

18.09.2024, 17:4718.09.2024, 19:56
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Die Schweiz will ein Treffen der Vertragsparteien der Genfer Konventionen über den Nahost-Konflikt einberufen. Die Uno-Generalversammlung hat ihr am Mittwoch in New York ein entsprechendes Mandat erteilt.

Die Schweiz werde die Konferenz organisieren, teilte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf dem Kurznachrichtendienst X mit. Diese soll gemäss der Resolution innerhalb von sechs Monaten stattfinden.

Die Achtung des Völkerrechts und der Schutz der Zivilbevölkerung müssten oberste Priorität haben, schrieb das EDA. Im Gaza-Streifen müsse es einen Waffenstillstand geben, einen sicheren, schnellen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und die Freilassung aller Geiseln.

Die Illegalität der Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel stehe ausser Zweifel. Sie müsse stoppen und es brauche einen «politischen Horizont».

Trotzdem habe sich die Schweiz bei der Abstimmung in der Uno-Generalversammlung der Stimme enthalten. Denn einige Punkte gingen über das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs hinaus: Dazu gehöre die zwölfmonatige Frist für den Rückzug Israels, ohne dass erwähnt werde, wie die Sicherheit Israels gewährleistet werden könne.

Deutliche Mehrheit für Resolution

Diese Frist hatte die Uno-Generalversammlung zuvor mit einer deutlichen Mehrheit von 124 Stimmen gefordert. Neben der Schweiz enthielten sich 42 weitere Staaten. Israel wie auch die USA stimmten mit zwölf weiteren Ländern gegen die Vorlage.

Im Juli hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem von der Uno-Generalversammlung angeforderten Gutachten geurteilt, dass die Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten unrechtmässig sei. Israel sei verpflichtet, die Situation so schnell wie möglich wieder zu beenden.

Palästina ergreift Initiative

Die Abstimmung in der Generalversammlung erfolgte auf Antrag des Uno-Menschenrechtsrats in Genf im April dieses Jahres. Dieser hatte dem Gremium empfohlen, von der Schweiz die Einberufung des Treffens der Vertragsparteien zu verlangen.

Palästina ergriff daraufhin die Initiative und schlug der Generalversammlung zum ersten Mal einen Textentwurf vor. Diese Möglichkeit haben die besetzten palästinensischen Gebiete von der Uno-Generalversammlung im letzten Mai erhalten, obwohl sie aufgrund des Vetos der USA im Sicherheitsrat noch immer kein Mitglied der Vereinten Nationen sind.

Israel ist verärgert

Die Resolution vom Mittwoch verlangt ausserdem, dass die Generalversammlung eine internationale Konferenz über die Umsetzung der Uno-Resolutionen zu dem Konflikt und der Zwei-Staaten-Lösung organisiert. Israel reagierte verärgert auf den Beschluss. Das sei diplomatischer Terrorismus, sagte der israelische Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York.

Vor der Verabschiedung des Textes hatten mehrere Dutzend unabhängige Uno-Experten die Staaten aufgefordert, sich an das Gutachten des IGH zu halten. Die Länder sollen alle politischen und wirtschaftlichen Beziehungen überprüfen, die die Besatzung unterstützen würden. Die Experten forderten auch ein Waffenembargo und Sanktionen, einschliesslich des Einfrierens von Geldern, gegen Einzelpersonen oder Unternehmen, die die israelische Präsenz in den palästinensischen Gebieten unterstützen.

(sda/dpa)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Qubit
18.09.2024 20:18registriert April 2019
Wieso macht ihr immer noch kostenlos Werbung für X?
Gestern hiess es noch, dass man sich keinen Tesla kaufen darf, aber Watson darf CH-weit für Elon werben?
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El_Chorche
18.09.2024 18:46registriert März 2021
Ich kann das mit den guten Diensten nicht mehr hören.

Unser Land ist ein opportunistischer Trittbrettfahrer und dafür schäme ich mich als Schweizer Bürger.
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