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Schweiz schiebt vorerst keine Asylbewerber mehr nach Ungarn ab

This photo taken Wednesday, Oct. 26, 2016, shows a lookout tower by an experimental section of the second line of the border fence during construction works at the Hungarian-Serbian border near the vi ...
Wachturm an der ungarisch-serbischen Landesgrenze.Bild: AP MTI

Schweiz schiebt vorerst keine Asylbewerber mehr nach Ungarn ab

01.10.2017, 13:52
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Asylsuchende werden vorläufig nicht mehr gegen ihren Willen nach Ungarn abgeschoben, auch wenn dies gemäss dem Dublin-Abkommen möglich wäre. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will zuerst die Empfangsbedingungen dort abklären.

Diese Massnahme geht auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai zurück, wie SEM-Sprecher Martin Reichlin einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Das SEM muss herausfinden, ob es in Ungarns Asylwesen «systematische Schwachstellen» gibt, wie sie in der Dublin-Verordnung aufgeführt sind.

Demnach dürfen Asylsuchende nicht in ein Land geschafft werden, in denen den Gesuchstellern eine unmenschliche oder unwürdige Behandlung droht. Diese Abklärungen dauern. Bis sie fertig sind, sind Abschiebungen gemäss Reichlin nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn eine Person ausdrücklich verlangt, nach Ungarn zurückzukehren.

Seit Jahresbeginn hat die Schweiz zwölf Asylsuchende nach Ungarn ausgeschafft und 102 entsprechende Anträge gestellt.

Stacheldraht und Internierung

Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Entscheid aus, wie sich die rechtlichen und humanitären Verhältnisse für Asylsuchende in Ungarn seit der grossen Flüchtlingswelle im Sommer 2015 verändert haben.

So sei ein Stacheldrahtzaun gebaut worden. Asylsuchenden, die das Territorium Ungarns illegal betreten würden, drohe eine Gefängnisstrafe. Und die Flüchtlinge müssten in einer Transitzone an der ungarisch-serbischen Grenze verharren, bis ihr Asylgesuch entschieden sei.

epa04990657 YEARENDER 2015 SEPTEMBER..Migrants enter Hungary from Serbia at a temporary border fence under construction near the border village of Roszke, some 180 km southeast of Budapest, Hungary, e ...
Bild: EPA MTI

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im Fall von drei Personen kürzlich entschieden, dass die Unterbringung in den zwei bestehenden Zentren in dieser Transitzone einer Inhaftierung gleich komme. Dies geschehe ohne entsprechenden Entscheid, gegen den gerichtlich vorgegangen werden könne.

Der Zugang zu diesen Transitzonen sei beschränkt. Wer dort nicht unterkomme, müsse in Vor-Transitzonen in Serbien verharren, wo alarmierende Verhältnisse herrschten. Weiter hielt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass unklar sei, ob der Zugang zu einem korrekten Asylverfahren gewährleistet sei.

Bezüglich jener Personen, die aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Ungarn zurückgeschickt würden, sei nicht klar, wo sie untergebracht würden und welchen Status sie erhielten. Die Asylgesuche von Personen in Ungarn würden gemäss der neuen dortigen Rechtsprechung eingestellt, wenn jemand das Land verlasse.

(dsc/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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häfi der Spinat
01.10.2017 16:48registriert Juli 2017
"Zwei Jahre nach dem Flüchtlingsjahr 2015 verstärkt Deutschland seine Bestrebungen, Asylsuchende ohne Bleiberecht in andere Staaten abzuschieben. Derweil stoppt die Schweiz Abschiebungen nach Ungarn."

So geht das in der Schweiz.

Wir stoppen die Rückführung in ein EU-LAND!
Derweil uns die Deutschen, gleich 2000 Migranten aufs Auge drücken wollen.
Die Chaostruppe um Gattiker sagt wohl auch noch Danke.
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4kant
02.10.2017 08:48registriert September 2017
Na ja, wozu gibt es EU-Verträge, wenn man sie dann doch nicht einhält?
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