Die Schweiz intensiviert die internationale Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht. Corinne Cicéron Bühler, die Schweizer Botschafterin in den Niederlanden, hat am Mittwoch in Den Haag ein entsprechendes Übereinkommen unterzeichnet.
Das sogenannte Ljubljana-Den Haag-Übereinkommen verpflichtet die Staaten bei der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur gegenseitigen Rechtshilfe. Es schliesst eine Lücke im Völkerstrafrecht und verhindert, dass die Täter der schlimmsten Verbrechen straflos ausgehen.
Für die 80 Vertragsstaaten gilt die universelle Gerichtsbarkeit: Damit sind sie für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen zuständig, wenn sich ein mutmasslicher Täter auf ihrem Territorium aufhält. Das gilt unabhängig davon, ob es einen unmittelbaren Bezug gibt oder nicht.
Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz (BJ) sind mutmassliche Täter von Völkerrechtsverbrechen, Opfer, Zeugen oder Beweismittel oft in mehreren Staaten. Der Informationsaustausch unter den Staaten ist damit zentral für die Aufklärung und Bestrafung von Völkerrechtsverbrechen.
Das Ljubljana-Den Haag-Übereinkommen ist das erste multinationale Instrument, das die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen regelt. Nach BJ-Angaben entsteht für die Schweiz kein Gesetzgebungsbedarf. Der Inhalt entspreche dem schweizerischen Rechtshilferecht und mehreren internationalen Rechtshilfeabkommen, denen die Schweiz bereits beigetreten ist.
Die Schweiz erhofft sich verbesserte Rechtshilfe von anderen Staaten, wenn sie entsprechende Strafverfahren führt. Das Parlament muss das Übereinkommen noch genehmigen. Im niederländischen Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof, das Rechtsorgan der Vereinten Nationen (UNO). (sda)